Förderung kommunaler gewässerökologischer Sanierungsmaßnahmen
Förderung kommunaler gewässerökologischer Sanierungsmaßnahmen in der Steiermark zur Reduktion hydromorphologischer Belastungen. Gemeinden und Wasserverbände erhalten bis zu 60 % Bundes‐ und 30 % Landesförderung. Anträge ab 01.01.2025 laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Reduktion bestehender hydromorphologischer Belastungen zur Erreichung der Umweltziele für Oberflächengewässer durch Herstellung der Durchgängigkeit und Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Baukosten
- Bauaufsicht
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Genehmigung durch die KPC und Abschluss des Bundesfördervertrags
- Regierungssitzungsbeschluss und Abschluss des Landesfördervertrags
- Wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid
- Einreichung von Rechnungen und Zahlungsbelegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Technischer Bericht
- Übersichtsplan
- Katalog
- Kostenschätzung
- Erforderlicher Bescheid
- Fotos
- Übertragung der Foto-Nutzungsrechte
Bewertungskriterien
- Technische Wirksamkeit des Vorhabens
- Ökologische Prioritätensetzung
Beschreibung
Die Förderung kommunaler gewässerökologischer Sanierungsmaßnahmen in der Steiermark unterstützt öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften bei der Reduktion hydromorphologischer Belastungen an Oberflächengewässern. Ziel ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit und die Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken, um die Umweltziele des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes zu erfüllen. Projekte zur Planung, Bauausführung und Bauaufsicht werden mit einem Zuschuss von bis zu 60 % Bundes- und 30 % Landesmittel gefördert. Förderfähige Ausgaben umfassen Planungskosten, Baukosten, Bauaufsicht und Sachkosten. Anträge können fortlaufend ab dem 01.01.2025 eingereicht werden, sodass Gemeinden und Wasserverbände eine kontinuierliche Planungssicherheit erhalten. Die Programmauswahl erfolgt durch die Abteilung 14 – Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit der Steiermärkischen Landesregierung, welche die fachliche Begleitung, Mittelbereitstellung und Kontrolle der Projektdaten sicherstellt.
Interessierte Gemeinden und Wasserverbände reichen einen Technischen Bericht, Übersichtsplan, Katalog, Kostenschätzung, erforderliche Bescheide sowie Fotounterlagen mit Nutzungsrechtsübertragung ein. Förderungsvoraussetzungen sind die KPC-Genehmigung mit Bundesfördervertrag, ein Regierungssitzungsbeschluss mit Landesfördervertrag sowie wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid und abschließende Rechnungslegungen. Die Bewertung orientiert sich an technischer Wirksamkeit und ökologischer Prioritätensetzung. Nach positiver Projektprüfung erhält die Antragsteller:in einen Fördervertrag, dessen Annahme vor Auszahlung der Zuschüsse erforderlich ist. Die Abrechnung erfolgt nach Baufortschritt und abschließender Kollaudierung. Durch transparente Monitoring- und Controlling-Vorgaben sowie jährliche Berichte wird eine effiziente und nachhaltige Mittelverwendung gewährleistet.
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