Förderung Kommunaler Integrationszentren
Wenn Sie als Kommune ein Integrationszentrum betreiben und kommunale Integrationsarbeit leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen beim Betrieb von Kommunalen Integrationszentren, um die Teilhabe und Integration vor Ort zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen, die von der Koordinierung und Vernetzung über Renovierung und Digitalisierung bis hin zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen reichen.
Förderfähige Ausgaben
- Renovierung
- Ausstattung
- Betriebskosten
- Digitalisierungsmaßnahmen
- Koordinierungs- und Qualifizierungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anträge nur von Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen
- Betrieb eines kommunalen Integrationszentrums
- Vorliegen eines abgestimmten und fortgeschriebenen Integrationskonzepts
- Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten
- Verpflichtung zur Mitwirkung am überregionalen Erfahrungstransfer
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsunterlagen
- Integrationskonzept
- Finanzierungsplan
- Unterschriebener Antragsvordruck
Bewertungskriterien
- Eigenständigkeit des Integrationszentrums
- Vorhandensein eines aktuellen Integrationskonzepts
- Nachweis der nachhaltigen Integration und Teilhabe
- Abstimmung der Maßnahmen mit lokalen Akteurinnen und Akteuren
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an öffentliche Einrichtungen, die als Kreise oder kreisfreie Städte ein kommunales Integrationszentrum betreiben. Es soll die kommunale Integrationsarbeit stärken und so einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten. Ziel ist es, mit einem Zuschuss vielfältige Maßnahmen zu unterstützen, die von der Koordinierung und Vernetzung vor Ort über Renovierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen bis hin zur Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger reichen. Durch diese Unterstützung werden nachhaltige Strukturen geschaffen, die gerade im Kontext der Integration von Geflüchteten und neuzugewanderten Menschen von großer Bedeutung sind.
Förderfähig sind unter anderem Ausgaben für Renovierung, Ausstattung, Betriebskosten sowie digitale Maßnahmen und Kosten der Koordinierung und Qualifizierung. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass ein abgestimmtes und fortgeschriebenes Integrationskonzept vorliegt und geeignete Räumlichkeiten bereitgestellt werden. Zudem müssen die Antragsteller:innen sich verpflichten, am überregionalen Erfahrungstransfer mitzuwirken und in einem Zweijahresrhythmus inhaltliche Schwerpunkte in Abstimmung mit lokalen Akteur:innen der Integrationsarbeit zu setzen. Diese Maßnahmen sollen den Betrieb der Zentren eigenständig und nachhaltig gestalten und die Integration vor Ort weiter vorantreiben.
Das Förderprogramm unterstreicht das Bestreben Nordrhein-Westfalens, innovative und eigenständige Konzepte in der kommunalen Integrationsarbeit zu fördern und zu professionalisieren. Es bietet Kreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit, ihre bestehenden Integrationszentren weiterzuentwickeln und zukunftssicher auszurichten. Dabei wird besonderer Wert auf die nachhaltige Integration und Teilhabe gelegt, was sich in den klar definierten Bewertungskriterien widerspiegelt. Anträge müssen bis Ende Oktober für das folgende Jahr eingereicht werden, wodurch rechtzeitig Impulse für neue und weiterführende Projekte gesetzt werden können. Durch den erteilten Zuschuss wird nicht nur die finanzielle Ausstattung verbessert, sondern auch der inhaltliche Austausch und die Zusammenarbeit mit lokalen Akteur:innen gestärkt – ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven und solidarischen Gesellschaft.