Zuschuss

Förderung kommunaler Regionalverkehrsvorhaben im Burgenland

Das Land Burgenland fördert kommunale Regionalverkehrsvorhaben wie Rufbus, Dorfbus und Anruf-Sammeltaxis. Anträge können jederzeit (unbefristet) eingereicht werden.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2015
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Fördersumme: 25% bzw. 50% der nicht gedeckten Betriebsabgänge, max. 10.000 € pro Jahr (15.000 € ab 2 Gemeinden, 20.000 € ab 3, 25....
Förderquote: 25% - 50%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Initiierung und Finanzierung von Regionalverkehrsvorhaben in burgenländischen Gemeinden, Gemeindeverbänden, Vereinen mit Gemeindeträgerschaft und juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung zur Verbesserung der Verkehrsbedienung und Ergänzung liniengebundener Verkehrsträger.

Förderfähige Ausgaben

  • Aufwendungen für Betriebsabgänge aus dem Betrieb des Regionalverkehrsvorhabens

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Regionalverkehrsvorhaben muss mit den Zielsetzungen des Landes für die öffentliche Verkehrserschließung übereinstimmen oder diese sinnvoll ergänzen
  • Konzeption und Betrieb müssen einen möglichst hohen Kostendeckungsgrad anstreben
  • Regionalverkehrsvorhaben muss ökologisch sinnvoll sein und einem Bedarf entsprechen
  • Abschluss eines Fördervertrages

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Betriebskonzept
  2. Antragsformular

Beschreibung

Förderung kommunaler Regionalverkehrsvorhaben im Burgenland unterstützt die Initiierung und Finanzierung innovativer Mobilitätsangebote wie Rufbus, Dorfbus oder Anruf-Sammeltaxi in burgenländischen Gemeinden. Das Land Burgenland richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine mit kommunaler Trägerschaft sowie juristische Personen mit Gemeindebeteiligung und fördert bedarfsgesteuerte Verkehrsformen, die das bestehende Liniennetz sinnvoll ergänzen. Anträge können unbefristet eingereicht werden und werden in Form eines Zuschusses mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten gewährt. Ziel ist eine ökologische, bedarfsorientierte Erschließung des ländlichen Raums, die einen möglichst hohen Kostendeckungsgrad anstrebt und durch vertragliche Vereinbarung zwischen Land und Projektträger abgesichert ist.

Förderberechtigt sind Burgenländische Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine mit Gemeindeträgerschaft sowie juristische Personen mit Gemeindebeteiligung. Die Förderquote beträgt je nach Einstufung in die Bedarfskategorie 25 % oder 50 % der nicht gedeckten Betriebsabgänge, gedeckelt mit bis zu 10.000 € pro Jahr (bei mehreren Gemeinden bis 30.000 €). Voraussetzungen sind die Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Landes, ein Betriebs- und Finanzierungskonzept mit hohem Kostendeckungsgrad und eine ökologische Ausrichtung des Vorhabens. Für die Antragstellung sind ein detailliertes Betriebskonzept sowie das Antragsformular einzureichen. Ein unbefristeter Fördervertrag mit sechsmonatiger Kündigungsfrist bildet die Grundlage für regelmäßige Abrechnungen und Nachweise der Originalbelege.

Antrag starten →