Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi - Netzwerk frühe Kindheit
Zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes durch Frühe Hilfen unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen bei der Etablierung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme durch Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi - Netzwerk frühe Kindheit).
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Förderkriterien
Förderziel
Zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes durch Frühe Hilfen unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen bei der Etablierung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme. Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen, um Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in belastenden Lebenssituationen frühzeitig zu erreichen und passgenau zu unterstützen, Überforderungssituationen und daraus resultierende Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern zu vermeiden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern
- Netzwerkarbeit zum Aufbau, Ausbau und zur Pflege regionaler Netzwerke
- Erstellung einer netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption
- Personelle Ausstattung von mindestens 1,5 Vollzeitäquivalenten
- Fachliche Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte (Studium Soziale Arbeit o. ä.)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung
- Kostenübersichten und Finanzierungsplan
- aktueller Stand bzw. Weiterentwicklung der netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) im Rahmen des Netzwerks frühe Kindheit, um präventive Kinderschutzmaßnahmen durch systematische Vernetzung Früher Hilfen flächendeckend auszubauen. Öffentliche Träger der Jugendhilfe in Bayern erhalten dabei einen jährlichen Festbetragszuschuss von bis zu 16.500 € zur Finanzierung personeller Kapazitäten. Ziel ist es, sozial benachteiligte Familien mit Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu erreichen, individuelle Überforderungssituationen zu reduzieren und dadurch Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern vorzubeugen. Durch den Aufbau, die Erweiterung und Pflege regionaler Netzwerke soll eine verbindliche Zusammenarbeit aller relevanten Akteur:innen gewährleistet werden, die Hemmschwellen gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe abbaut und niedrigschwellige Unterstützungsangebote stärkt.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Trägerschaft durch eine öffentliche Jugendhilfeeinrichtung in Bayern sowie die Erstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung einer netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption. Die personelle Ausstattung muss mindestens 1,5 Vollzeitäquivalente mit qualifizierten Fachkräften (z. B. Abschluss in Sozialer Arbeit oder vergleichbare Qualifikation) umfassen. Als förderfähige Kosten gelten ausschließlich Personalausgaben. Einreichungen erfolgen schriftlich oder elektronisch vor Beginn des Bewilligungszeitraumes bei der zuständigen Regierung, ohne feste Antragsfristen. Erforderliche Unterlagen sind der Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung, detaillierte Kostenübersichten samt Finanzierungsplan sowie der aktuelle Stand der Kinderschutzkonzeption. Die Förderung schafft passgenaue Rahmenbedingungen, damit Eltern in belastenden Lebenssituationen ihre Erziehungsverantwortung stärken und Kinder nachhaltig geschützt werden.
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