Zuschuss

Förderung Krebsforschung (Brigitte und Dr. Konstanze Wegener-Stiftung)

Die Brigitte und Dr. Konstanze Wegener-Stiftung fördert universitäre und universitätsnahe Projekte der medizinischen Forschung und Therapie im Bereich Krebsbehandlung. Förderfähig sind Personalkosten, Geräteanschaffungen, Verbrauchsmaterial, Lehrveranstaltungen und sachdienliche Fremdleistungen. Anträge jeweils bis zum 31. März und 30. September möglich.

Gesundheit Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von engagierten Projekten der medizinischen Forschung und Therapie auf dem Gebiet der Krebsbehandlung, vornehmlich im universitären Bereich

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Geräteanschaffungen
  • Verbrauchsmaterial
  • Lehrveranstaltungen
  • Sachdienliche Fremdleistungen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Universitäre oder universitätsnahe Einrichtung
  • Einreichung einer deutschsprachigen Zusammenfassung der Projektbeschreibung
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (für Tierschutzprojekte)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Lebenslauf des Antragstellers
  3. Zusammenfassung der Projektbeschreibung in deutscher Sprache

Beschreibung

Die Brigitte und Dr. Konstanze Wegener-Stiftung bietet einer deutschlandweit agierenden Hochschul- und universitätsnahen Forschungsgemeinschaft die Möglichkeit, innovative Projekte im Bereich der Krebsbehandlung voranzutreiben. Ziel der Stiftung ist es, medizini­sche Forschungs- und Therapieansätze an Universitäten und Kliniken zu unterstützen, die neue Erkenntnisse zur Diagnostik und Behandlung von onkologischen Erkrankungen liefern. Gefördert werden sowohl grundlegende als auch angewandte Studien, die sich durch wissenschaftliche Exzellenz und gesellschaftliche Relevanz auszeichnen. Einrichtungen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit können zweimal jährlich Anträge einreichen und tragen so entscheidend zur Weiterentwicklung der Krebsforschung in Deutschland bei.

Im Rahmen der Förderung Krebsforschung werden Zuschüsse für Personalkosten, Geräteanschaffungen, Verbrauchsmaterial, Lehrveranstaltungen sowie sachdienliche Fremdleistungen vergeben. Förderberechtigt sind deutsche Bildungseinrichtungen oder öffentliche Institutionen, die eine deutschsprachige Zusammenfassung ihrer Projektbeschreibung sowie einen aussagekräftigen Lebenslauf der Antragstellenden vorlegen. Die Fristen für die Antragseinreichung sind jeweils der 31. März und der 30. September eines Jahres. Eine formlose Antragstellung per Post, E-Mail oder Datenträger ist möglich; dabei empfiehlt sich eine präzise Darstellung von Zielen, Zeitplan und Ressourcenbedarf gemäß Dokumentation der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Mit dieser Förderung leistet die Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung therapeutischer Konzepte und zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der universitären Onkologie.

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