Förderung Kulturmäuse / Kinder erleben Kultur
Die Marler Bürgerstiftung fördert kontinuierlich Projekte des Vereins Kulturmäuse e.V. in Marl, die Kindern und Jugendlichen kulturelle Teilhabe durch Tanz, Theater, Musik und Kunst ermöglichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten des Vereins Kulturmäuse e.V., die Kindern und Jugendlichen kulturelle Teilhabe durch Tanz, Theater, Musik und Kunst ermöglichen und darüber hinaus generationsübergreifende sowie interkulturelle Begegnungen in Marl stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Honorarkosten
- Material- und Sachkosten
- Veranstaltungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektträger muss gemeinnützig sein und in Marl ansässig sein
- Projekt muss Kinder und Jugendliche in kulturelle Aktivitäten einbinden
Beschreibung
Die Marler Bürgerstiftung unterstützt mit einem fortlaufenden Zuschussmodell gemeinnützige Vereine, Verbände und Organisationen in Nordrhein-Westfalen, die in Marl ansässig sind und kulturelle Bildungsprojekte realisieren. Im Fokus stehen Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von etwa 7 bis 16 Jahren, die über Tanz, Theater, Musik und bildende Kunst eigenaktiv kulturelle Fertigkeiten entwickeln und Gemeinschaftserfahrungen sammeln. Zugelassen sind Initiativen aus den Themenfeldern Kultur, Bildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Medien, Arbeit und Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Förderfähig sind dabei Personal- und Honorarkosten, Material- und Sachkosten sowie Veranstaltungskosten. Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschuss und ist auf kontinuierliche Projektumsetzung ausgelegt, um nachhaltige Wirkung in der lokalen Gesellschaft zu erzielen.
Ziel der Maßnahme ist es, die kulturelle Teilhabe junger Menschen zu stärken und gleichzeitig generationenübergreifende wie interkulturelle Begegnungen in Marl zu fördern. Senior:innen und Familien werden durch begleitende Workshops eingebunden, um ein lebendiges Miteinander zu ermöglichen. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Gemeinnützigkeit des Trägers, der in Marl ansässig sein muss, sowie die nachweisliche Einbindung von Kindern und Jugendlichen in kulturelle Aktivitäten. Anträge können fortlaufend gestellt werden, wodurch spontane Projektideen ebenso realisierbar sind wie langfristig geplante Veranstaltungsreihen. Durch die Unterstützung kreativer Teamarbeit und den Abbau gesellschaftlicher Barrieren trägt die Förderung maßgeblich dazu bei, Kindern und Jugendlichen partizipative Räume zu eröffnen und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu stärken.
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