Förderung Landwirtschaftskammer - Fördervereinbarung
Fördervereinbarung im Burgenland zur Unterstützung der Landwirtschaftskammer bei Förderabwicklung, Beratung und Kollaudierungen im Agrar- und Forstbereich, gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Mitwirkung bei der Förderung und -abwicklung sowie Durchführung von Kollaudierungen im Rahmen europäischer und nationaler Förderprogramme; allgemeine Beratungsleistungen für Land- und Forstwirtschaft; Beratungsleistungen im Landesschwerpunkt "kluges Wachstum mit Bio"; Amtshilfe und Erstattung von Gutachten.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungsleistungen
- Gutachtenerstellung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage von Halbjahresberichten per 30.06. und 31.12. mit nachvollziehbarer Aufstellung der Verwendung der Fördermittel und der erbrachten Leistungen
- Vorlage von Quartalsberichten per 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. mit Soll-Ist-Vergleich der wirtschaftlichen Entwicklung, umgesetzten Einsparungs- und Konsolidierungsmaßnahmen und Nachweis der Einhaltung von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
- Vorlage des Budgetentwurfs für das kommende Kalenderjahr
- Meldung von Investitionen ab € 100.000,00 (exkl. USt), insbesondere Anschaffungen von Anlagegütern oder bauliche Maßnahmen
Beschreibung
Die Fördervereinbarung im Burgenland unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der Abwicklung und Begleitung von Agrar- und Forstprojekten von 2023 bis 2028. Im Fokus stehen die Mitwirkung bei EU- und nationalen Förderprogrammen, die Durchführung von Kollaudierungen sowie umfassende Beratungsleistungen für Land- und Forstwirtschaft unter dem Landesschwerpunkt „kluges Wachstum mit Bio“. Zusätzlich werden Amtshilfe sowie Gutachtenerstellung finanziert. Förderberechtigt sind insbesondere das Amt der Burgenländischen Landesregierung und die Landwirtschaftskammer Burgenland. Die Vereinbarung zielt darauf ab, die regionale Entwicklung zu stärken, nachhaltige Praktiken zu fördern und die Verwendung öffentlicher Mittel transparent zu gestalten.
Voraussetzung für die Auszahlung eines Zuschusses ist die fristgerechte Einreichung von Halbjahres- und Quartalsberichten mit detaillierten Nachweisen zu Ausgaben, Einsparungs- und Konsolidierungsmaßnahmen sowie zur Einhaltung der Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Ein Budgetentwurf für das kommende Kalenderjahr ist ebenso erforderlich wie die Meldung von Investitionen ab 100.000 Euro (exkl. USt). Gefördert werden ausschließlich Beratungsleistungen und die Erstellung von Gutachten. Die Antragstellung ist zwischen 1. Jänner 2023 und 31. Dezember 2028 möglich, der Projektrahmen umfasst insgesamt 72 Monate. Öffentlich-rechtliche Verwaltungseinrichtungen können so ihre Expertise erweitern und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des burgenländischen Agrar- und Forstsektors leisten.
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