Zuschuss

Förderung Lastenfahrräder (Stadt Deggendorf)

Kommunale Förderung für Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern in Deggendorf. Antragstellung ab 01.01.2021, Richtlinie gültig bis 31.12.2026.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Smart Cities & Regionen

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: max. 750 € (Lastenräder mit Elektrounterstützung) bzw. 350 € ohne Unterstützung; max. 300 € für Fahrradanhänger
Förderquote: 25% - 30%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Mit dem kommunalen Förderprogramm der Stadt Deggendorf soll der Radverkehrsanteil beim Transport gewerblicher und privater Güter erhöht werden, um motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, lokale CO2-Emissionen und Lärm zu senken sowie das Stadtgebiet räumlich zu entlasten.

Förderfähige Ausgaben

  • Netto-Anschaffungskosten Lastenfahrräder mit und ohne Batterieunterstützung
  • Netto-Leasingkosten über 36 Monate
  • Netto-Anschaffungskosten Fahrradanhänger

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Nachträgliche Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern
  • Zubehör
  • Leicht-Lastenräder ohne Transportkiste

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Hauptwohnsitz in Deggendorf
  • Antrag vor Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrags stellen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Persönliches Kauf- oder Leasingangebot
  3. Nachweis des Hauptwohnsitzes/Sitzes in Deggendorf
  4. De-minimis-Erklärung (für Unternehmen)
  5. Erklärung über die Unternehmereigenschaft (für Unternehmen)

Beschreibung

Das kommunale Förderprogramm der Stadt Deggendorf unterstützt seit dem 01.01.2021 die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern, um den Radverkehrsanteil beim Transport privater und gewerblicher Güter zu steigern. Ziel ist es, Fahrten des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren, lokale CO₂-Emissionen und Lärm zu senken sowie das Stadtgebiet räumlich zu entlasten. Antragsteller:innen mit Hauptwohnsitz oder Sitz in Deggendorf – darunter Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen – können sowohl einspurige als auch zweispurige, zulassungsfreie Lastenfahrräder mit oder ohne elektrische Tretunterstützung sowie Fahrradanhänger fördern lassen. Die Förderung trägt zu den Themen Klimaschutz, Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz, Smart Cities & Regionen und Digitalisierung bei und fördert eine nachhaltige Mobilitätswende auf kommunaler Ebene.

Gefördert werden 25 % der Netto-Anschaffungs- oder Leasingkosten (36 Monate) für Lastenräder (max. 750 € mit, 350 € ohne elektrische Unterstützung) und 30 % für Anhänger (max. 300 €). Voraussetzung ist die Antragstellung vor Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrags sowie der Nachweis des Hauptwohnsitzes oder Firmensitzes in Deggendorf. Als förderfähige Ausgaben gelten Netto-Kauf- und Leasingkosten; nachträgliche Umbauten, Zubehör und Leicht-Lastenräder ohne Transportkiste sind ausgeschlossen. Die Zweckbindung erstreckt sich über 36 Monate, innerhalb derer die Fahrzeuge verkehrs- und nutzungsgerecht betrieben werden müssen. Einmal jährlich erfolgt die Auszahlung nach Vorlage des Bewilligungsbescheids, des Kauf- oder Leasingvertrags und eines Zahlungsnachweises. Alle notwendigen Antragsformulare und die Förderrichtlinie stehen zum Download bereit. Anträge sind fortlaufend bis zum 31.12.2026 möglich.

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