Förderung „Linderung sozialer Not“ (Possehl-Stiftung)
Förderung von Hilfsangeboten und Einzelfallhilfe zur Linderung sozialer Not in Lübeck; Anträge für Einzelpersonen über PDF-Formular oder über das Förderportal möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Not der Bedürftigen zu lindern, sowohl in Einzelfällen durch direkte Unterstützung von bedürftigen Einzelpersonen als auch durch Förderung von Einrichtungen und Initiativen, die Hilfsangebote für sozial benachteiligte Menschen in Lübeck anbieten.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhalt
- Mietkosten
- Einzelfallhilfen (Sachmittel und Dienstleistungen)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der finanziellen Notlage
- Wohnsitz in Lübeck
- Vollständige Einreichung der im Antragsformular geforderten Unterlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Haushaltsübersicht
- Mietbescheinigung oder Mietvertrag
- Einkommensbescheinigung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Kostenvoranschläge (falls vorhanden)
- Gutachten (falls vorhanden)
Bewertungskriterien
- Akute finanzielle Notlage
- Nachvollziehbarkeit des Bedarfs
- Eigenanteil des Antragstellers
Beschreibung
Die Possehl-Stiftung unterstützt in Schleswig-Holstein mit der Förderinitiative „Linderung sozialer Not“ insbesondere bedürftige Einzelpersonen sowie gemeinnützige Organisationen in Lübeck. Ziel ist die unmittelbare Hilfe in akuten Notlagen und die Stärkung von Einrichtungen und Initiativen, die sozial benachteiligte Menschen durch Sachmittel und Dienstleistungen begleiten. Durch einen einmaligen Zuschuss von bis zu 10.000 € können Ausgaben für Lebensunterhalt, Mietkosten und weitere Einzelfallhilfen gedeckt werden. Die Stiftung übernimmt dabei bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, um Menschen in finanzielle Engpässe zu entlasten und sozialer Ausgrenzung vorzubeugen.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Lübeck und nachgewiesener finanzieller Notlage sowie gemeinnützige Projekte, die bedürftigen Mitbürger:innen konkrete Hilfsangebote unterbreiten. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die fristgerechte Einreichung aller geforderten Unterlagen, darunter:
- Haushaltsübersicht und Einkommensnachweise
- Mietbescheinigung oder Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Kostenvoranschläge und Gutachten (falls vorhanden)
Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich: Für Entscheidungen im Arbeitsausschuss müssen Unterlagen spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin im Förderportal oder per PDF-Formular eingegangen sein. Die Possehl-Stiftung gewährleistet so eine passgenaue Unterstützung für Menschen in existenzieller Not und trägt zur nachhaltigen Stabilisierung des sozialen Umfelds in Lübeck bei.
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