Zuschuss

Förderung Musik

Das Land Vorarlberg unterstützt musikalische Leistungen wie Konzerte, CD-Produktionen, Veranstaltungen, Kompositionen, Konzertreisen und Uraufführungen. Projekt- und Jahresbeiträge können jederzeit eingereicht werden, Konzertförderungen sollten mindestens drei Monate vor der Veranstaltung beantragt werden.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Das Programm zielt darauf ab, die Vorarlberger Musikkultur zu stärken, indem finanzielle Beiträge zu Künstlerhonoraren, CD-Produktionen, Konzerten, Uraufführungen, Konzertreisen sowie Stipendien, Ehren- und Fördergaben für Kompositionen und Preise geleistet werden. Zudem werden etablierte Musikvereinigungen und Veranstalter mit einem Jahresprogramm gefördert, um hochwertige Veranstaltungen in der Vorarlberger Musikszene zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Künstlerhonorare
  • CD-Produktionskosten
  • Reisekosten
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Personeller und/oder inhaltlicher Bezug zum Land Vorarlberg
  • Realisierung liegt im besonderen Interesse des Landes Vorarlberg
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit den entsprechenden Beilagen
  • Einreichung mindestens drei Monate vor der Veranstaltung (Konzertförderung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Geplante Aufführungsorte
  3. Angaben über Mitwirkende (Künstlerbiografie)
  4. Geplante Vermarktung
  5. Aufgliederung der Gesamtkosten
  6. CD oder Hörprobe
  7. Angabe über Veranstaltungstermin
  8. Name des Ensembles
  9. Art der Veranstaltung
  10. Gage in Euro
  11. Voraussichtlicher Abgang in Euro

Beschreibung

Das Förderprogramm „Förderung Musik“ des Landes Vorarlberg stärkt die regionale Musikkultur durch gezielte Zuschüsse für musikalische Leistungen. Gefördert werden Konzerte, CD-Produktionen, Uraufführungen, Kompositionen und Konzertreisen sowie Veranstaltungen etablierter Musikvereinigungen und Veranstalter:innen. Darüber hinaus werden Stipendien, Ehren- und Fördergaben sowie zweijährlich ausgeschriebene Kompositionspreise vergeben. Mit einem jährlichen Budget von rund 1,61 Mio. Euro leistet das Programm einen Beitrag zur Honorierung von Künstler:innen, zur Deckung von Produktions- und Reisekosten sowie zu Sachaufwendungen. Die Abwicklung erfolgt durch die Abteilung Kultur im Amt der Vorarlberger Landesregierung, die regelmäßig über die Auszahlungen informiert. Projekt- und Jahresbeiträge können fortlaufend eingereicht werden, während Konzertförderungen mindestens drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin beantragt werden sollten.

Teilnahmeberechtigt sind professionelle und semi-professionelle Musiker:innen, Komponist:innen, Musikvereinigungen sowie Veranstalter:innen mit personellem oder inhaltlichem Bezug zu Vorarlberg. Voraussetzung ist das besondere Interesse des Landes an der Realisierung des Vorhabens sowie ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mitsamt allen geforderten Beilagen: Projektbeschreibung, geplante Aufführungsorte, Angaben zu Mitwirkenden inklusive Künstler:innenbiografien, Vermarktungskonzept, detaillierter Kostenaufstellung, CD- oder Hörprobe und Terminankündigung. Die Förderhöhe orientiert sich an den beantragten Künstler:innenhonoraren; bei Uraufführungen von Werken Vorarlberger Komponist:innen erhöht sich der Fördersatz. Nach positiver Bewilligung erfolgt die Auszahlung in flexiblen Raten bzw. nach Prüfung der Endabrechnung. Mit diesem Programm wird die lebendige und hochwertige Vorarlberger Musikszene nachhaltig unterstützt und weiterentwickelt.

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