Förderung Musik
Das Land Vorarlberg fördert musikalische Leistungen wie Konzerte, CD-Produktionen, Kompositionen, Konzertreisen und Uraufführungen sowie Jahresprogramme etablierter Musikvereinigungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt musikalische Leistungen im Land Vorarlberg, darunter Konzerte, CD-Produktionen, Veranstaltungen, Kompositionen, Konzertreisen und Uraufführungen. Zusätzlich werden Stipendien, Ehren- und Fördergaben sowie Kompositionspreise (zweimal jährlich) vergeben und etablierte Musikvereinigungen und Veranstalter mit Jahresprogrammen gefördert.
Förderfähige Ausgaben
- Konzerte
- CD-Produktionen
- Veranstaltungen
- Kompositionen
- Konzertreisen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Einnahmen-Ausgabenaufstellung
- Kunstkommissions-Feedback
- Abrechnungsunterlagen
Beschreibung
Das Programm „Förderung Musik“ des Landes Vorarlberg unterstützt musikalische Projekte und Leistungen in ganz Österreich mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem Bundesland Vorarlberg. Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen sind zur Einreichung von Anträgen berechtigt. Gefördert werden Konzerte, CD-Produktionen, Veranstaltungen, Kompositionen, Konzertreisen und Uraufführungen sowie Jahresprogramme etablierter Musikvereinigungen. Zudem schreibt die Förderabteilung zweimal jährlich Kompositionspreise aus und vergibt Stipendien, Ehren- und Fördergaben. Mit einem jährlichen Budget von rund 1,61 Mio. Euro leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der regionalen Kulturszene und zur Präsentation hochwertiger musikalischer Darbietungen in Vorarlberg.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung künstlerischer Vorhaben gewährleistet ist. Für die Abwicklung sind eine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, das Feedback der Kunstkommission – Fachbereich Musik – sowie alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt bei Konzertförderungen nach Prüfung der Abrechnung und kann bei Projekt- und Jahresförderungen in mehreren Raten erfolgen. Das Programm zielt darauf ab, Musizierende, Komponist:innen, Musikvereinigungen und Veranstaltende zu ermutigen, kreative Vorhaben mit nachhaltiger Wirkung umzusetzen und das kulturelle Angebot in Vorarlberg kontinuierlich zu bereichern.
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