Zuschuss

Förderung Musikum

Anteilsmäßige Deckung des Gebarungsabganges für nicht auf Gewinn ausgerichtete kulturelle Einrichtungen in Salzburg, die musikalische Grundausbildung, Laienmusizieren, Begabtenförderung sowie vorberufliche Fachausbildung unterstützen. Anträge jederzeit möglich.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.05.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Anteilsmäßige Deckung des Gebarungsabganges (gemeinsam mit Gemeinden) für eine nicht auf Gewinn ausgerichtete kulturelle Einrichtung, die die musikalische Grundausbildung, die Heranbildung für das Laienmusizieren (einschließlich Volksmusik), die Begabtenfindung und -förderung sowie die vorberufliche Fachausbildung bezweckt.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung
  • Genehmigter Kuratoriumsbeschluss
  • Beachtung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsansuchen

Beschreibung

Die Förderung Musikum in Salzburg dient der anteilsmäßigen Deckung des Gebarungsabganges gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Kultureinrichtungen und kooperiert dabei mit Gemeinden. Träger:innen dieser Förderung sind u. a. gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine, die sich in den Bereichen Kultur, Musik, Aus- & Weiterbildung sowie Kultur & Medien engagieren. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der musikalischen Grundausbildung und des Laienmusizierens einschließlich der Volksmusik, die Förderung musikalischer Begabungen und die Vorbereitung auf eine berufliche Laufbahn im Musikbereich. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und steht laufend zur Verfügung, sodass Anträge jederzeit eingereicht werden können.

Für eine Antragstellung sind ein Förderungsansuchen, ein genehmigter Kuratoriumsbeschluss sowie die Beachtung der Allgemeinen Richtlinien des Landes Salzburg erforderlich. Einreichungen können unbefristet erfolgen, wobei nach Bewilligung ein Verwendungsnachweis bis zum 31. März des Folgejahres beim zuständigen Kuratorium vorzulegen ist. Die Prüfung und Abwicklung liegen in der Verantwortung des Land Salzburg in Zusammenarbeit mit beteiligten Gemeinden. Durch diese transparente und kontinuierliche Unterstützung erhalten kulturelle Institutionen die nötige Planungssicherheit, um langfristig musikalische Ausbildung, Laienmusikprojekte und talentorientierte Maßnahmen in Salzburg umzusetzen.

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