Förderung nachhaltiger Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie Steigerung der Energieeffizienz
Das Land Burgenland fördert aus Mitteln der Wohnbauförderung den Tausch eines mindestens 15 Jahre alten Heizsystems sowie die Errichtung thermischer Solaranlagen und Regen-/Brunnenwassernutzungsanlagen mit einem Zuschuss von 30 % der anrechenbaren Kosten (Höchstbeträge je Maßnahme). Anträge bis längstens 6 Monate ab Rechnungsdatum möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Wohnbereich zu setzen.
Förderfähige Ausgaben
- Austausch von Heizsystemen
- Errichtung thermischer Solaranlagen
- Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum bzw. Miete von Ein- und Zweifamilien- oder Reihenhäusern im Burgenland
- Austausch eines mindestens 15 Jahre alten Heizsystems oder Errichtung einer thermischen Solaranlage bzw. Regen-/Brunnenwassernutzungsanlage
- Einreichung des Förderansuchens bis spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum bzw. Fertigstellungsanzeige
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (PDF)
- Antragsformular (Word)
- Infoblatt
- Rechnungen oder Fertigstellungsanzeige als Nachweis
Beschreibung
Das Land Burgenland unterstützt private Eigentümer:innen und Mieter:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 % der anrechenbaren Kosten für den Austausch eines mindestens 15 Jahre alten Heizsystems, die Errichtung thermischer Solaranlagen sowie Regen- und Brunnenwassernutzungsanlagen. Förderfähig sind Wärmepumpen (Erd-, Wasser- oder Luftwärmepumpen), Biomasseheizungen, Fernwärmeanschlüsse und thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung. Pro Maßnahme gelten definierte Höchstbeträge, um eine effektive Nutzung öffentlicher Mittel zu gewährleisten. Anträge müssen binnen sechs Monaten nach Rechnungsdatum oder Fertigstellungsanzeige eingereicht werden.
Ziel dieser Initiative ist die Steigerung der Energieeffizienz sowie der Einsatz alternativer Energieträger im Wohnbereich, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und wertvolle Ressourcen zu schonen. Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis des Eigentums oder der Mietberechtigung eines förderfähigen Gebäudes im Burgenland sowie die Vorlage von Rechnungen oder Fertigstellungsanzeigen. Zur Antragstellung stehen ein Online-Formular und Antragsformulare im PDF- oder Word-Format zur Verfügung. Ergänzend informiert ein Infoblatt über die technischen und finanziellen Details. Interessierte Haushalte finden weiterführende Informationen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – Hauptreferat Wohnbauförderung.
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