Förderung „Nachwuchs fördern“
Unterstützung von Hamburger Sportverbänden und Vereinen zur gezielten Verbesserung der Trainingsbedingungen im Nachwuchsleistungssport durch Finanzierung von Verbandstrainer*innen, modernem Equipment und Trainingslagern. Antragsfrist: 30. Juni eines jeden Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der Trainingsbedingungen im Nachwuchsleistungssport durch finanzielle Förderung von Trainern, Equipment und Trainingslagern, um den Einstieg in die Spitzensportförderung zu erleichtern und den Weg für Höchstleistungen zu ebnen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen für Verbandstrainer*innen
- Anschaffung von Sportequipment
- Kosten für Trainingslager
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderantrag entspricht dem Stiftungszweck und der Förderrichtlinie der Stiftung
- Mindestens 10 % Eigenanteil durch den Antragsteller
- Stellungnahme des zuständigen Landesfachverbandes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag (PDF)
- Satzung des Vereins
- Stellungnahme des Landesfachverbandes
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Satzung und Förderrichtlinie
- Qualität und Umsetzbarkeit des Leistungssportkonzepts
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
Beschreibung
Die Stiftung Leistungssport Hamburg fördert gemeinnützige Sportverbände und -vereine in Hamburg, die ihre Nachwuchsleistung im Spitzensport nachhaltig stärken möchten. Über einen Zuschuss von bis zu 90 % werden Personalaufwendungen für Verbandstrainer:innen, moderne Sportgeräte und Trainingslager unterstützt. Voraussetzung für eine Förderung ist die Übereinstimmung des Antrags mit dem Stiftungszweck und den Förderrichtlinien, ein Eigenanteil von mindestens 10 % sowie eine positive Stellungnahme des zuständigen Landesfachverbandes. Anträge können jeweils bis zum 30. Juni eines jeden Jahres eingereicht werden. Verbände und Vereine erhalten so die Möglichkeit, professionelle Trainingsbedingungen zu schaffen und junge Talente gezielt auf ihrem Weg in den Spitzensport zu begleiten.
Im Auswahlverfahren werden die inhaltliche Qualität und Umsetzbarkeit des Leistungssportkonzepts ebenso bewertet wie die Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen. Förderfähige Ausgaben umfassen insbesondere die Finanzierung von Verbandstrainer:innen, die Anschaffung von hochwertigem Trainingsequipment sowie die Organisation und Durchführung von Trainingslagern. Für den Antrag sind das ausgefüllte Förderformular (PDF), die Satzung des Vereins und die Stellungnahme des Landesfachverbandes einzureichen. Dieser strukturierte Ansatz erleichtert den Einstieg in bestehende Fördernetzwerke und ebnet ambitionierten Nachwuchsathlet:innen den Weg zu Höchstleistungen.
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