Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau
Zuschüsse für mehrjährige Blühstreifen und Ackerrandstreifen in Brandenburg zur Verbesserung von Umwelt- und Gewässerschutz. Anträge bis 31.12.2024 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Anwendung besonders nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion sowie Bereitstellung von naturbetonten Strukturelementen der Feldflur im Einklang mit Umweltschutz und Erhaltung des natürlichen Lebensraums.
Förderfähige Ausgaben
- Anlage von Blühstreifen
- Anlage von Ackerrandstreifen
- Pflege der Streifen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verpflichtungsfläche mindestens 0,3 ha
- Breite der Streifen 10–50 m
- Verwendung vorgegebener Saatgutmischungen
- Keine ökologisch bewirtschafteten Vorrangflächen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Saatgutbelege
- Nutzungsplan
Beschreibung
Die Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau in Brandenburg richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Ackerflächen um mehrjährige Blühstreifen und Ackerrandstreifen erweitern möchten. Ziel ist es, Flächen aus der intensiven Produktion herauszunehmen und im Einklang mit Umweltschutz und Lebensraumerhaltung naturnahe Strukturen in die Feldflur zu integrieren. Als Zuwendung werden Zuschüsse von 700 € je Hektar und Jahr für mehrjährige Blühstreifen sowie 390 € je Hektar und Jahr für Ackerrandstreifen gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt 60 Monate, Antragstellungsfrist ist der 31. Dezember 2024. Die Förderung verbessert sowohl die Biodiversität als auch den Gewässerschutz und trägt zur langfristigen Stabilisierung ökologischer Kreisläufe bei.
Betriebsinhaber:innen im Sinne der EU-Verordnung Nr. 1307/2013 können Anträge einreichen, wenn sie landwirtschaftliche Flächen selbst bewirtschaften und pro Verpflichtungsfläche mindestens 0,3 Hektar einplanen. Die Streifenbreite muss zwischen 10 und 50 Metern liegen, und es dürfen nur bestimmte Saatgutmischungen verwendet werden. Ökologisch bewirtschaftete Vorrangflächen sind ausgeschlossen. Gefördert werden sowohl die Anlage als auch die Pflege der Streifen. Die Antragstellung erfolgt bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft der Landkreise beziehungsweise bei der zuständigen Landesbehörde in Berlin. Durch die Kombination ökonomischer und ökologischer Ziele wird eine nachhaltige Ackerbewirtschaftung unterstützt, die heimischen Arten Lebensraum bietet und gleichzeitig die Produktionsbedingungen langfristig verbessert.
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