Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau
Zuschuss für die Anlage mehrjähriger Blühstreifen und Ackerrandstreifen in Brandenburg zur Förderung nachhaltiger Landwirtschaft. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Anwendung besonders nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion sowie Bereitstellung von naturbetonten Strukturelementen der Feldflur im Einklang mit Umwelt- und Naturschutzbelangen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verwendung der in den Hinweisen aufgeführten Blühmischungen
- Mindestgröße der Strukturelemente: 0,3 Hektar
- Breite der Streifen: mindestens 10 Meter, maximal 50 Meter
- Flächen ohne ökologische/biologische Bewirtschaftung oder als Vorrangflächen gemeldet
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anlage 1 Antrag naturbetonte Strukturelemente
- Anlage 2 Verwendungsnachweis naturbetonte Strukturelemente
Beschreibung
Die Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen in Brandenburg bei der Anlage mehrjähriger Blühstreifen und Ackerrandstreifen zur Steigerung der Biodiversität und zur nachhaltigen Flächenbewirtschaftung. Ziel ist es, Ackerflächen temporär aus der Produktion zu nehmen und gezielt Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Wildtiere zu schaffen. Teilnehmende Betriebsinhaber:innen, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ihre Flächen selbst bewirtschaften, können bis zum 31. Dezember 2026 Anträge stellen. Der fünfjährige Verpflichtungszeitraum beginnt frühestens am 1. Januar 2023 und soll natürliche Lebensräume im Einklang mit Umwelt- und Naturschutzzielen langfristig etablieren.
Gefördert werden standortangepasste Blühmischungen nach den vorgegebenenHinweisen auf einer Mindestfläche von 0,3 Hektar sowie eine Streifenbreite zwischen 10 und 50 Metern. Flächen, die ökologisch bewirtschaftet oder bereits als Vorrangflächen gemeldet sind, sind ausgeschlossen. Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und beträgt 700 € pro Hektar für mehrjährige Blühstreifen sowie 390 € pro Hektar für Ackerrandstreifen und Jahr. Antragsunterlagen bestehen aus Anlage 1 (Antrag naturbetonte Strukturelemente) und Anlage 2 (Verwendungsnachweis). Die jährliche Antragstellung erfolgt beim zuständigen Amt für Landwirtschaft. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Flächen mit bestehenden gesetzlichen Ausgleichsmaßnahmen sind von der Förderung ausgenommen. Durch die finanzielle Unterstützung trägt das Programm dazu bei, Produktionsbedingungen zu verbessern, natürliche Ressourcen zu schonen und das ländliche Ökosystem zu stärken.
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