Zuschuss

Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF)

Förderung ambulanter Pflege-Wohngemeinschaften in Bayern zur Verbesserung der Lebensqualität und Rahmenbedingungen in der Pflege. Antragstellung fortlaufend möglich.

Gesundheit Soziales Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Unterstützung und Errichtung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie Förderung von Maßnahmen, die die Lebensqualität Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger verbessern und die Rahmenbedingungen in der Pflege optimieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Gebäudetechnik und Ausstattung
  • Einrichtung und Möblierung
  • Beratung und Schulung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Rückwirkende Ausgaben

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation in der Pflege
  • Konzept zur ambulanten Wohngemeinschaft

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Nachweise zur Qualifikation

Bewertungskriterien

  • Auswirkung auf Lebensqualität
  • Wirtschaftlichkeit
  • Umsetzbarkeit des Konzeptes

Beschreibung

Die Förderrichtlinie „Pflege – WoLeRaF“ zielt darauf ab, in Bayern neue ambulant betreute Wohngemeinschaften aufzubauen und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen nachhaltig zu verbessern. Gefördert werden Investitionen in Gebäudetechnik, Ausstattung und Möblierung ebenso wie professionelle Beratungs- und Schulungsmaßnahmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, die ihre fachliche Qualifikation in der Pflege nachweisen und ein überzeugendes Konzept für eine ambulante Wohngemeinschaft vorlegen. Eine fortlaufende Antragstellung ermöglicht eine flexible Planung und Umsetzung innovativer Pflegeideen. Bei der Auswahl legt das Bayerische Landesamt für Pflege besonderen Wert auf die Umsetzbarkeit des Konzepts, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und den konkreten Beitrag zur Verbesserung der Pflegebedingungen.

Mit dem Zuschussprogramm soll nicht nur die bauliche Infrastruktur gestärkt werden, sondern auch die professionelle Kompetenz in der ambulanten Pflege gefördert werden. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen insbesondere bauliche Anpassungen, die barrierefreie Gestaltung von Wohnräumen sowie Fort- und Weiterbildungen für Pflegefachkräfte und Angehörige. Nicht förderfähig sind dagegen laufende Betriebskosten oder rückwirkende Ausgaben. Ein detaillierter Finanzierungsplan und eine präzise Projektbeschreibung bilden die Basis für die Antragsevaluation. Durch die Bündelung von Expertise und Ressourcen leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Entlastung pflegender Angehöriger und schafft lebendige Wohnformen, in denen selbstbestimmtes Leben und gemeinsame Alltagsstrukturen im Mittelpunkt stehen.

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