Zuschuss

Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF)

Der Freistaat Bayern fördert den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften, die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen und innovative Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege in Bayern.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 100.000 € je Projekt, bis zu 40.000 € für abWG, bis zu 10.000 € je Kurzzeitpflegeplatz/Jahr
Förderquote: 90%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt Initiatoren beim Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene, fördert die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen und innovative Einzelprojekte, die Änderungen in der Versorgungsstruktur und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen langfristig verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Beratungskosten
  • Moderationskosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten (Baukosten)
  • Miete und Mietausfälle
  • Betreuung und Pflege
  • Schönheitsreparaturen
  • Grunderwerb und Erschließungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Initiatoren neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Bayern
  • Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen
  • Institutionen zur wissenschaftlichen Begleitung von Pflegeprojekten
  • Vorlage eines Konzepts mit Ziel, Zweck, Planungsstand, Räumlichkeiten, Personalausstattung und Qualifikation
  • Nachweis eines Bedarfs an Kurzzeitpflegeplätzen (bei Nr. 2)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. DAWI-De-minimis-Erklärung
  3. Erklärung subventionserheblicher Tatsachen
  4. Konzept bzw. Projektskizze
  5. Finanzierungsplan
  6. Verpflichtungserklärung (Kurzzeitpflege)
  7. Bedarfsbestätigung (Kurzzeitpflege)
  8. Versorgungsvertrag und Vergütungsvereinbarung SGB XI
  9. Satzung/Handelsregisterauszug
  10. Freistellungsbescheid

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Bedarfsdeckung in der Pflege
  • Selbstbestimmung der Bewohner

Beschreibung

Im Rahmen der Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF fördert der Freistaat Bayern Initiator:innen und Träger:innen öffentlicher sowie bildungsorientierter Einrichtungen in den Themenfeldern Gesundheit, Soziales und Arbeit & Soziales. Diese Zuschüsse unterstützen den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene, die Einrichtung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen und innovative Einzelprojekte, die langfristig die Lebensqualität sowie die Struktur der Versorgung verbessern. Antragsberechtigt sind Initiator:innen, Pflegeanbieter:innen und wissenschaftliche Institutionen, die ein umfassendes Konzept mit Zielsetzung, Planungsstand, Räumlichkeiten, Personalausstattung und Qualifikationsprofilen vorlegen sowie einen präzisen Finanzierungs- und Bedarfsnachweis erbringen. Die Projekte müssen in Bayern angesiedelt sein und die Selbstbestimmung der Bewohner:innen sicherstellen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt je Projekt bis zu 100 000 €, davon bis zu 40 000 € für ambulant betreute Wohngemeinschaften und jährlich bis zu 10 000 € je Kurzzeitpflegeplatz (max. 100 € pro nicht belegtem Tag). Die Projektlaufzeit kann bis zu 36 Monate betragen. Gefördert werden u. a. Personal- und Sachaufwendungen, Ausrüstungsgegenstände, Beratung und Moderation, Öffentlichkeitsarbeit sowie Kurzzeitpflegetagessätze und spezifische Einzelprojektkosten. Nicht förderfähig sind Investitionskosten für Bau und Erschließung, Mieten, Schönheitsreparaturen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit, Bedarfsdeckung und Förderung der Selbstbestimmung. Anträge können jederzeit gestellt werden; für ambulant betreute Wohngemeinschaften ist eine Einreichung spätestens drei Monate vor Gründung erforderlich.

Antrag starten →