Zuschuss

Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA)

Zuschuss für neue Unterstützungs- und Wohnformen, die älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld ermöglichen, in Bayern. Anträge sind jährlich zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 10.000 € - 80.000 €
Förderquote: 90%
Projektdauer: 48

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt die Umsetzung neuer Unterstützungs- und Wohnformen für ältere Menschen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben Zuhause oder in einer häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Gefördert werden seniorengerechte Quartierskonzepte, bürgerschaftlich getragene Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen, gemeinschaftsorientierte Wohnformen sowie sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Honorarkosten für Koordinationskräfte
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Seniorengerechte Ausstattung der Gemeinschaftsräume

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage eines Konzepts mit Ziel und Zweck, geplanten Strukturen, Personalausstattung, Qualifikation des Personals, bürgerschaftlichem Engagement, Entwicklungsperspektive und Nachhaltigkeit
  • Befürwortung des Projekts durch die örtliche Kommune
  • Einreichung des Antrags vor Beginn der Maßnahme
  • Projektlaufzeit bis zu 2 Jahren (bei Quartierskonzepten bis zu 4 Jahren)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführliche Beschreibung der Maßnahme (Konzept)
  2. Anlage "Weitere Erklärungen"
  3. Mittelfristiger Finanzierungsplan
  4. Beschluss der Kommune (z. B. Stadtratsbeschluss)
  5. Befürwortung der Kommune oder Kooperationsvertrag
  6. Vereinssatzung oder Gesellschaftsvertrag und Registerauszug
  7. Freistellungsbescheid (falls zutreffend)

Bewertungskriterien

  • Innovationscharakter des Konzeptes
  • Beteiligung bürgerschaftlichen Engagements
  • Nachhaltigkeit und Entwicklungsperspektive
  • Befürwortung durch die Kommune

Beschreibung

In Bayern steht seit 2024 ein attraktives Programm bereit, das Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden und Vereinen innovative Ansätze für ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglicht. Als Anschubfinanzierung in Form eines Zuschusses mit einer Fördersumme zwischen 10.000 und 80.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 90 % werden seniorengerechte Quartierskonzepte, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen, gemeinschaftsorientierte Wohnformen sowie weitere innovative ambulante Modellvorhaben unterstützt. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sachkosten, Honorarkosten für Koordinationskräfte, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sowie die seniorengerechte Ausstattung von Gemeinschaftsräumen. Die maximale Projektdauer beträgt zwei Jahre, bei Quartierskonzepten sind bis zu vier Jahre möglich und eröffnen neue Perspektiven für ein altersgerechtes Umfeld.

Erforderlich ist ein detailliertes Konzept mit klarer Ziel- und Zweckbeschreibung, Angaben zu Struktur und Organisation, Qualifikation und Personalausstattung, zu bürgerschaftlichen Beteiligungsformen sowie Aussagen zu Nachhaltigkeit und Entwicklungsperspektiven. Die Befürwortung durch die zuständige Kommune muss in Form eines Beschlusses oder Kooperationsvertrags vorliegen. Anträge sind jeweils bis zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. vor Beginn der Maßnahme beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einzureichen. Die Auswahl erfolgt anhand des Innovationsgrades, des Ausmaßes bürgerschaftlichen Engagements, der kommunalen Unterstützung und der langfristigen Entwicklungschancen. Mit dieser Förderung werden engagierte Initiator:innen befähigt, die Lebensqualität älterer Menschen nachhaltig zu verbessern und gemeinschaftliche Wohn- und Unterstützungsstrukturen in Bayern zu stärken.

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