Zuschuss

Förderung ÖPNV (LGVFG-ÖPNV)

Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg zur Modernisierung und zum Ausbau von Betriebshöfen, Haltestellen und Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs. Förderung von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 50%

Förderziel

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs durch den Bau, Ausbau und die Modernisierung von Infrastruktur, Betriebshöfen und verkehrstelematischen Systemen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen
  • Maschinelle Ausrüstung und Werkzeuge
  • Grunderwerbskosten
  • Planungskostenpauschale

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Mietkosten für Außenanlagen
  • Kioske
  • Gaststätten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuständigkeit für Linienverkehre nach PBefG oder AEG
  • Darlegung der betrieblichen Notwendigkeit
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Entwurfsplanung
  2. Wirtschaftlichkeitsnachweis
  3. Stellungnahme des VDV-Fachausschusses
  4. Genehmigungsnachweise (Bebauungsplan, Planfeststellung)

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Verkehrliche Erfordernis und städtebauliche Einbindung

Beschreibung

Förderung Öffentlicher Personennahverkehr (LGVFG-ÖPNV) in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg unterstützt seit 2010 mit Zuschüssen nach § 2 Nr. 1 bis 14 LGVFG kommunale sowie private Vorhaben zur Modernisierung und zum Ausbau von Betriebshöfen, Haltestellen, multimodalen Knoten und weiterer Infrastruktur des ÖPNV. Gefördert werden sowohl Investitionen in bauliche Maßnahmen und verkehrstelematische Systeme als auch Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur an Betriebshöfen und Haltestellen. Die Höchstförderquote liegt bei 50 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, darunter zählen Bauleistungen, maschinelle Ausstattung, Grunderwerb und Planungskostenpauschalen. Nicht gefördert werden Aufwand für Kioske, Gaststätten oder Mietkosten für Freianlagen. Zuwendungsempfänger:innen sind kommunale und private Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde sowie Aufgabenträger:innen des Schienenpersonennahverkehrs gemäß PBefG und AEG. Vorhabenträger:innen müssen die betriebliche Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeitsaspekte belegen und die in den einschlägigen Landes- und EU-Vorschriften definierten Beihilfe- und De-Minimis-Kriterien erfüllen.

Antragstellung und Förderverfahren
Förderanträge können jederzeit bei den Regierungspräsidien eingereicht werden. Erforderlich sind u. a. ein Entwurfsplan, Nachweise zum Wirtschaftslichkeitsnachweis, eine Stellungnahme des VDV-Fachausschusses sowie alle behördlichen Genehmigungen. Ein automatisiertes Betriebsleitsystem oder Systeme zur Echtzeit-Fahrgastinformation zählen ebenso zuwendungsfähig wie der barrierefreie Umbau von Haltestellen und die technische Ausrüstung von Betriebshöfen. Die Projektförderung erfolgt als einmaliger Festbetrag oder als pauschalierter Höchstbetrag. Nach erfolgter Zuwendungsbewilligung sind Zwischen- und Verwendungsnachweise vorzulegen. Ziel ist die Stärkung umweltfreundlicher Mobilität durch eine zeitgemäße und wirtschaftliche Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr.

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