Zuschuss

Förderung ÖPNV und SPNV (GVFG)

Finanzhilfen des Landes Baden-Württemberg nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Modernisierung und zum Ausbau von Schienenstrecken, Stationen und Ladeinfrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr.

Infrastruktur Smart Cities & Regionen Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 50% - 90%

Förderziel

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden durch Förderung von Schienenstrecken (Hoch- und Untergrundbahnen), Seilbahnsystemen, Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe sowie schienengebundenen Bahnhöfen und Haltestellen gemäß § 2 GVFG.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten (Bau und Grunderwerb)
  • Planungskosten (pauschal 10%)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verwaltungskosten
  • Anschaffung von Fahrzeugen (Busse, Schienenfahrzeuge)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellende müssen Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse oder öffentliche/private Unternehmen sein
  • Vorhaben muss in einem Nahverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein
  • Vorhaben muss den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Abschlagszahlung
  2. Antrag auf Gewährung (Mantelbogen)
  3. Anlage 1–7 zum Mantelbogen
  4. Erläuterungsbericht
  5. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der Maßnahme
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Beitrag zu Klimazielen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen, Zweckverbände sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen fortlaufend mit Zuschüssen zur Modernisierung und zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Gefördert werden Investitions- und Planungskosten (pauschal 10 %) für Schienenstrecken – darunter Hoch- und Untergrundbahnen –, Seilbahnsysteme sowie Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe. Ebenfalls bezuschusst werden der Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen bis zum Jahr 2030, um die Mobilitätsangebote effizienter zu gestalten und die Klimaziele des Landes zu erreichen. Die Förderquote variiert je nach Maßnahme zwischen 50 % und 90 %, wobei die Projekte stets den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügen müssen.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse sowie private und öffentliche Verkehrsunternehmen, sofern das Vorhaben in einem Nahverkehrsplan oder gleichwertigen Konzept verankert ist. Erforderlich sind ein ausgefüllter Mantelbogen, die Anlagen 1–7, ein Erläuterungsbericht sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan. Nicht gefördert werden Verwaltungskosten sowie die Anschaffung von Fahrzeugen wie Bussen oder Schienenfahrzeugen. Im Auswahlverfahren fließen Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Beitrag zu Klimazielen als Bewertungskriterien ein. Die Einreichung der Anträge erfolgt ohne feste Frist und kann jederzeit beim Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 45 – beantragt werden. So werden nachhaltige Verkehrsprojekte in Baden-Württemberg ermöglicht und die regionale Infrastruktur zukunftsfähig gestaltet.

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