Förderung Offene Werkstätten (anstiftung)
Formlose Förderung für gemeinnützige Open-Maker-Projekte: Offene Werkstätten erhalten Zuwendungen für Maschinen, Material und Vernetzung – Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Stärkung von Offenen Werkstätten, Maker Spaces und Selbermach-Initiativen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für Anschaffungen, Material- und Reisekosten sowie Förderung partizipativer, inklusiver Nachbarschaftsprojekte im Sinne der Satzung der anstiftung.
Förderfähige Ausgaben
- Geräte und Maschinen, Werkzeuge und vergleichbare Anschaffungen
- Material für handwerkliche Aktivitäten oder Baumaßnahmen
- Reisekostenzuschüsse zu Vernetzungstreffen, Workshops und Tagungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken oder Immobilien
- Extern vergebene Bauvorhaben und Dienstleistungen
- Personal- und Betriebskosten
- Verbrauchsmaterialien
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gültiger Freistellungsbescheid
- Formloser Antrag mit Projektbeschreibung
- Partizipation von Nutzer*innen
- E-Mail-Einreichung mit 22-stelliger IBAN
- Projektbeschreibung max. 3 DIN A4-Seiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Zeitplanung
- 22-stellige IBAN
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
Bewertungskriterien
- Partizipationskonzept der Nutzer*innen
- Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit und Inklusivität
Beschreibung
Die anstiftung fördert bundesweit gemeinnützige Open-Maker-Projekte durch den Zuschuss „Förderung Offene Werkstätten“. Ziel ist die Stärkung von Offenen Werkstätten, Maker Spaces und Selbermach-Initiativen, die Nutzer:innen aktiv in Planung und Umsetzung einbinden. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuwendungen für Geräte, Maschinen und Werkzeuge ebenso wie Materialkosten für handwerkliche Aktivitäten oder kleinere Baumaßnahmen. Auch Reisekostenzuschüsse zu Vernetzungstreffen, Workshops und Tagungen gehören zum Förderportfolio. Besondere Bevorzugung erfahren Projekte von Gruppen mit Marginalisierungserfahrungen sowie Konzepte, die Geschlechtergerechtigkeit und Inklusivität ermöglichen und so zur nachhaltigen Nachbarschaftsentwicklung beitragen.
Förderberechtigt sind steuerbegünstigte Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit gültigem Freistellungsbescheid. Der formlose Antrag umfasst eine Projektbeschreibung (maximal drei DIN-A4-Seiten), Angaben zu Zielen, Maßnahmen, Kosten- und Zeitplanung sowie die 22-stellige IBAN des Antragstellenden. Die Einreichung erfolgt jederzeit per E-Mail, Beigabe einer Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids ist erforderlich. Bewertet werden insbesondere das Partizipationskonzept der Nutzer:innen sowie der Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit und Inklusivität. Eine Abrechnung erfolgt durch kurze Sachberichte und Zuwendungsbestätigungen. Die Initiative lädt zur kontinuierlichen Antragstellung ein und unterstützt so die lebendige DIY-Kultur im Sinne ihrer gemeinnützigen Satzung.
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