Zuschuss

Förderung Offene Werkstätten (anstiftung)

Formlose Förderung für gemeinnützige Open-Maker-Projekte: Offene Werkstätten erhalten Zuwendungen für Maschinen, Material und Vernetzung – Anträge jederzeit möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung und Stärkung von Offenen Werkstätten, Maker Spaces und Selbermach-Initiativen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für Anschaffungen, Material- und Reisekosten sowie Förderung partizipativer, inklusiver Nachbarschaftsprojekte im Sinne der Satzung der anstiftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Geräte und Maschinen, Werkzeuge und vergleichbare Anschaffungen
  • Material für handwerkliche Aktivitäten oder Baumaßnahmen
  • Reisekostenzuschüsse zu Vernetzungstreffen, Workshops und Tagungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken oder Immobilien
  • Extern vergebene Bauvorhaben und Dienstleistungen
  • Personal- und Betriebskosten
  • Verbrauchsmaterialien

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gültiger Freistellungsbescheid
  • Formloser Antrag mit Projektbeschreibung
  • Partizipation von Nutzer*innen
  • E-Mail-Einreichung mit 22-stelliger IBAN
  • Projektbeschreibung max. 3 DIN A4-Seiten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Zeitplanung
  3. 22-stellige IBAN
  4. Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids

Bewertungskriterien

  • Partizipationskonzept der Nutzer*innen
  • Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit und Inklusivität

Beschreibung

Die anstiftung fördert bundesweit gemeinnützige Open-Maker-Projekte durch den Zuschuss „Förderung Offene Werkstätten“. Ziel ist die Stärkung von Offenen Werkstätten, Maker Spaces und Selbermach-Initiativen, die Nutzer:innen aktiv in Planung und Umsetzung einbinden. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuwendungen für Geräte, Maschinen und Werkzeuge ebenso wie Materialkosten für handwerkliche Aktivitäten oder kleinere Baumaßnahmen. Auch Reisekostenzuschüsse zu Vernetzungs­treffen, Workshops und Tagungen gehören zum Förderportfolio. Besondere Bevorzugung erfahren Projekte von Gruppen mit Marginalisierungserfahrungen sowie Konzepte, die Geschlechtergerechtigkeit und Inklusivität er­möglichen und so zur nachhaltigen Nachbarschafts­entwicklung beitragen.

Förderberechtigt sind steuerbegünstigte Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit gültigem Freistellungsbescheid. Der for­mlose Antrag umfasst eine Projektbeschreibung (maximal drei DIN-A4-Seiten), Angaben zu Zielen, Maßnahmen, Kosten- und Zeitplanung sowie die 22-stellige IBAN des Antragstellenden. Die Einreichung erfolgt jederzeit per E-Mail, Beigabe einer Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids ist erforderlich. Bewertet werden insbesondere das Partizipationskonzept der Nutzer:innen sowie der Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit und Inklusivität. Eine Abrechnung erfolgt durch kurze Sachberichte und Zuwendungsbestätigungen. Die Initiative lädt zur kontinuierlichen Antragstellung ein und unterstützt so die lebendige DIY-Kultur im Sinne ihrer gemeinnützigen Satzung.

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