Zuschuss

Förderung Radverkehr

Förderung für Planung und Ausbau des Radverkehrs in der Steiermark mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Gemeinden, Unternehmen und vergleichbare Institutionen. Anträge unbefristet möglich.

Infrastruktur Smart Cities & Regionen

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.01.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Förderquote: 50% - 100%

Förderziel

Das Land Steiermark gewährt zur Stärkung des Alltagsradverkehrs einmalige, nicht rückzahlbare Planungs- und Projektzuschüsse für Maßnahmen zur Erweiterung und Verdichtung des Radwegenetzes, Erhöhung der Qualität und Verkehrssicherheit der Radinfrastruktur sowie zur Schaffung positiver Rahmenbedingungen entsprechend der Radverkehrsstrategie Steiermark 2025.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungsleistungen
  • Bau von Radverkehrsanlagen
  • Leitsysteme
  • Radabstellanlagen
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von E-Ladestationen
  • Mobiliar an Radabstellanlagen
  • Eigenleistungen ohne Verrechnungssätze

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines richtlinienkonformen Projekts
  • Beidseitig unterfertigter Fördervertrag
  • Projektgemäße Umsetzung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Planunterlagen zur geplanten Maßnahme
  3. Zeitplan
  4. Kostenschätzung
  5. Formular Ansuchen zur Prüfung der Förderungswürdigkeit

Bewertungskriterien

  • Qualität der Planung
  • Beitrag zur Radverkehrsstrategie Steiermark 2025
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Verkehrssicherheit

Beschreibung

Die Landesförderung Radverkehr Steiermark unterstützt öffentlich-rechtliche Träger, kommunale Verbände, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen bei der Planung und Umsetzung innovativer Alltagsradverkehrsprojekte. Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zwischen 50 % und 100 % werden Maßnahmen zur Erweiterung und Verdichtung des Radwegenetzes gefördert: von Planungsleistungen über den Bau neuer Radwege und -unterführungen bis hin zu Leitsystemen und bewussten Marketingaktionen gemäß der Radverkehrsstrategie Steiermark 2025. Eigenleistungen der Gemeinden können mit Verrechnungssätzen gefördert werden, und kommunale Bauleistungen finden ebenso Berücksichtigung. Anträge können laufend eingereicht werden, die Einreichfrist für Projekte im Folgejahr ist jeweils der 30. September; es ist ein beidseitig unterfertigter Fördervertrag erforderlich. Wesentliche Kriterien sind die Qualität der Planung, der Beitrag zur Radverkehrsstrategie, Nachhaltigkeitsaspekte und Verkehrssicherheit. Gefördert werden auch Radabstellanlagen (bis zu 60 % bzw. 50 % ohne Dach; Deckelung je Stellplatz: 1.500 € mit Überdachung, 250 € ohne) und bewusstseinsbildende Kampagnen.

Interessierte Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit kommunaler Beteiligung sowie Unternehmen und vergleichbare Institutionen reichen eine Projektbeschreibung, Planunterlagen, Zeitplan, Kostenschätzung und das Formular „Ansuchen zur Prüfung der Förderungswürdigkeit“ ein. Nach positiver Prüfung folgt die projektgemäße Umsetzung der Maßnahme. Das Service- und Beratungsteam der Abteilung 16 – Verkehr und Landeshochbau unterstützt bei allen Schritten, von der Erarbeitung von Radverkehrskonzepten bis zur Endabrechnung. Ziel der Förderung ist die Steigerung des Alltagsradverkehrs, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Schaffung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur in der gesamten Steiermark. Weitere Informationen sind auf dem Verkehrsserver des Landes Steiermark (www.verkehr.steiermark.at) verfügbar.

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