Förderung Regionalmuseen - Geringfügige Beschäftigung
Personalförderung für Salzburger Regionalmuseen zur Stärkung der Öffnungskapazität und Unterstützung des Sommerbetriebs durch geringfügige Beschäftigungen (max. 40 Std./Monat, Entgelt bis 551 €). Einreichungen bis 30.06.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Personalförderung „Geringfügige Beschäftigung“ soll die Öffnungskapazität gestärkt und vor allem der Sommerbetrieb der, meistens ehrenamtlich geführten, Salzburger Regionalmuseen unterstützt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Gehalt (max. 551 €)
- Dienstgeber-Beiträge
- Lohnverrechnungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Salzburger Regionalmuseen und deren Rechtsträger (keine Privatpersonen) mit mehrjährigem, kontinuierlichem und öffentlichem Betrieb
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular Förderansuchen
- Formular Verwendungsnachweis
- schriftliche Vereinbarung über Arbeitsverhältnis
- Lohnzettel oder Lohnkonto
- Stundenaufzeichnungen mit Tätigkeitsbeschreibung
Beschreibung
Die Förderinitiative „Geringfügige Beschäftigung“ des Landes Salzburg richtet sich an Salzburger Regionalmuseen und deren gemeinnützige Rechtsträger mit mehrjährigem, kontinuierlichem und öffentlichem Betrieb. Ziel ist die Stärkung der Öffnungskapazität und insbesondere die Unterstützung des Sommerbetriebs durch die Übernahme von Personalkosten für geringfügig Beschäftigte in Bereichen wie Kassa- und Eingangsservice, Aufsicht, Reinigung, Social Media oder Inventarisierung. Gefördert werden Gehalt (bis maximal 551 € pro Monat), Dienstgeber:innen-Beiträge und Lohnverrechnungskosten; die Arbeitszeit ist auf 40 Stunden pro Monat begrenzt. Die Zuwendung deckt 100 % der förderfähigen Ausgaben ab. Die maximale Förderdauer beträgt sechs Monate, wobei bei Kassa-, Aufsichts- und Reinigungsdiensten jeweils bis zu drei Monate pro Person möglich sind, für Social Media und Inventarisierung bis zu sechs Monate. Pro Jahr können jeweils bis zu zwei Beschäftigte je Einsatzbereich gefördert werden.
Ein Förderansuchen ist von gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen bis spätestens 30. Juni 2026 einzureichen; Projektbeginn ist frühestens der 1. Juli 2025. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: Formular Förderansuchen, Formular Verwendungsnachweis, schriftliche Vereinbarung über Arbeitsverhältnis, Beschäftigungsdauer und Entgelt, Lohnzettel oder Lohnkonto sowie Stundenaufzeichnungen mit Tätigkeitsbeschreibung, unterzeichnet von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Durch diese transparente Dokumentation wird sichergestellt, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden und die Regionalmuseen ihre Besucher:innen auch in der Sommersaison besser betreuen können.
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