Zuschuss

Förderung Saatgut

Die Stadt Villach gewährt Zuschüsse in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten für Samen und Samenmischungen, höchstens jedoch 200 €.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: 50 % der Anschaffungskosten, maximal 200 €
Förderquote: 50%

Förderziel

Unterstützung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in der Stadt Villach bei der Beschaffung von Saatgut durch Gewährung von Zuschüssen zu den Anschaffungskosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungskosten für Samen und Samenmischungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anforderung der Zuschüsse binnen drei Monaten nach Bezahlung der Samen oder Samenmischungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Rechnung und Zahlungsnachweis

Beschreibung

Die Förderung Saatgut unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe in der Stadt Villach dabei, hochwertige Samen und Samenmischungen mit einem attraktiven Zuschuss zu beschaffen. Privatpersonen, Genossenschaften sowie eingetragene landwirtschaftliche Vereinigungen im Kärntner Raum können für bis zu 50 % der Anschaffungskosten eine finanzielle Entlastung von maximal 200 € in Anspruch nehmen. Ziel der Maßnahme ist es, die Leistungsfähigkeit und Vielfalt agrarischer Kulturen zu stärken und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten. Die Förderung findet im Rahmen der Bereichs-Subventionsordnung Land- und Forstwirtschaft der Stadt Villach statt und basiert auf einem jährlichen Budget, das ab dem 1. Jänner 2025 bis zur Ausschöpfung verfügbar ist.

Förderanträge sind innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsstellung für gekaufte Samen bzw. Samenmischungen in schriftlicher Form einzureichen. Beizulegen sind Originalrechnung und Zahlungsnachweis; eine digitale Einreichung wird empfohlen. Die Zuschussentscheidung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen – wobei eine nachträgliche Kontrolle der Widmung und Verwendung möglich ist – und kann in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Interessierte Betriebe profitieren von einer transparenten Abwicklung, die durch die Geschäftsgruppe 1 – Behördenverwaltung der Stadt Villach koordiniert wird. Durch dieses Förderangebot wird der regionalen Landwirtschaft ein konkreter Impuls gegeben, um bestehende Kulturen zu erhalten und zukünftige Erträge zu sichern.

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