Zuschuss

Förderung schulischer Europa-Projekte mit Exkursion zu EU-Institutionen

Zuschuss für Reise- und Aufenthaltskosten für Exkursionen von Salzburger Schulen zu EU-Institutionen im Rahmen europabezogener Schulprojekte. Anträge sind jederzeit möglich.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung von Salzburger Schulklassen ab der 10. Schulstufe bei europabezogenen Projekten mit Exkursionen zu EU-Institutionen, um die vertiefte Auseinandersetzung mit europäischer Integration im Unterricht über die Lehrplaninhalte hinaus anzuregen.

Förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten
  • Aufenthaltskosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuständigkeit im Bereich des Landesschulrats für Salzburg
  • Schulklassen ab der 10. Schulstufe
  • Berufsbildende Pflicht-, mittlere und höhere Schulen sowie allgemein bildende höhere Schulen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Verwendungsnachweis
  3. Projektbeschreibung
  4. Kostenvoranschläge
  5. Teilnehmerliste
  6. Programm der Exkursion(en)

Bewertungskriterien

  • Qualität des pädagogischen Konzepts
  • Inhalte der Vor- und Nachbereitung
  • Budgetplanung

Beschreibung

Mit der Förderung schulischer Europa-Projekte mit Exkursion zu EU-Institutionen unterstützt das Land Salzburg Salzburger Schulklassen ab der 10. Schulstufe in berufsbildenden Pflicht-, mittleren und höheren Schulen sowie allgemein bildenden höheren Schulen. Ziel ist, die im Unterricht vermittelten Grundlagen zur europäischen Integration durch praxisnahe Besuche in Brüssel, Luxemburg oder Straßburg zu vertiefen und damit ein ganzheitliches pädagogisches Konzept zu fördern. Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten, wobei sowohl ein Grundbetrag als auch ergänzende Erhöhungsbeträge für besondere Maßnahmen gewährt werden können. Durch die Unterstützung europabezogener Projekte erhalten Teilnehmer:innen die Möglichkeit, komplexe Zusammenhänge europäischer Politik und Entscheidungsprozesse vor Ort zu erfahren. Diese Eindrücke dienen als Impuls für eine langfristige Sensibilisierung und verlässliche Auseinandersetzung mit aktuellen Themen der EU. Anträge können kontinuierlich eingereicht werden, da keine Fristbindung besteht.

Die Zuständigkeit liegt beim Landesschulrat Salzburg, wobei zur Antragstellung eine Schule im Verantwortungsbereich dieses Gremiums gehören muss. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss und unterliegt keinem Rechtsanspruch; sie wird entsprechend der verfügbaren Landesmittel bewilligt. Für eine vollständige Einreichung sind ein Förderantrag, eine Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge, eine Teilnehmer:innenliste sowie das Programm der Exkursion erforderlich. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mit Originalbelegen vorzulegen, um die Auszahlung abzuschließen. Bei der Auswahl spielen insbesondere die Qualität des pädagogischen Konzepts, die Inhalte der Vor- und Nachbereitung sowie eine transparente Budgetplanung eine zentrale Rolle.

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