Förderung: Soziale Gesellschaft
Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung und Erhaltung altersgerechter Wohnungen sowie Bereitstellung altersgerechter Dienste und Leistungen für ältere Menschen.
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Förderkriterien
Förderziel
Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung sowie Bereitstellung altersgerechter Dienste oder Leistungen, die alten Menschen den Alltag erleichtern oder ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Freistellungsbescheid
- Formlose schriftliche Antragstellung per Post oder E-Mail
- Einhaltung der Einreichungsfristen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Projektbezeichnung und beantragter Fördersumme
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Erläuterung der geplanten Maßnahme mit Kopien der Unterlagen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Aussagekräftiges Bildmaterial
- Informationen über die antragstellende Institution und handelnde Personen
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
Beschreibung
Die Klaus-Martin Winkler Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen in Sachsen bei der Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen. Im Fokus stehen Beratung und Förderung bei der Beschaffung und Erhaltung barrierefreier Wohnungen sowie die Bereitstellung altersgerechter Dienste und Leistungen, die den Alltag erleichtern und eigenständiges Wohnen ermöglichen. Gefördert werden Vorhaben in den Themenfeldern Soziales, Gesundheit, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales. Als Zuschuss öffentlich ausgeschrieben, können gemeinnützige Träger kontinuierlich Anträge stellen und von der Expertise der Stiftung profitieren – von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung vor Ort.
Anträge müssen formlos schriftlich per Post oder als PDF eingereicht werden und beinhalten unter anderem ein Anschreiben mit Projektbezeichnung und beantragter Fördersumme, eine prägnante Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan, einen Zeit- und Maßnahmenplan sowie aussagekräftiges Bildmaterial. Weiterhin sind Informationen zur antragstellenden Institution, beteiligten Personen und eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids notwendig. Für eine Frühjahrssitzung ist der Eingang bis zum 1. April, für eine Herbstsitzung bis zum 1. September vorzusehen. Die Stiftung legt Wert auf nachhaltige, sozial kompetente Maßnahmen und wählt Projekte nach ihren Förderschwerpunkten aus. In Ausnahmefällen sind auch kurzfristige Entscheidungen möglich, um dringende Vorhaben rasch zu realisieren.
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