Förderung: Soziale Gesellschaft
Förderung sozialgesellschaftlicher Projekte, die gesellschaftliches Zusammenleben stärken, Teilhabe für Jung und Alt ermöglichen und altersgerechte Wohn- und Betreuungsangebote fördern. Anträge können jederzeit gestellt werden; Einsendeschluss für die Mai-Sitzung ist der 01.04., für die Oktober-Sitzung der 01.09.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten und Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, insbesondere durch Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen, gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten; Beratung und Bereitstellung altersgerechter Dienste für ältere Menschen; präventive und heilende Arbeit bei sozialer, gesundheitlicher oder sittlicher Gefährdung unabhängig von Alter und Herkunft; interkultureller Austausch und Völkerverständigung; Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Berufsbilder.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Bildmaterial
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit in Sachsen oder in Projekten mit regionalem Bezug nach Sachsen
- Projekt im sozialgesellschaftlichen Kontext
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Bezeichnung und beantragter Fördersumme
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Unterlagen zu Zielgruppen, Teilnehmerkreis, Evaluation
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Aussagekräftiges Bildmaterial
- Informationen über die antragstellende Institution und handelnde Personen
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
Bewertungskriterien
- Relevanz für Zielgruppe
- Wirksamkeit und Nachhaltigkeit
- Übereinstimmung mit Förderschwerpunkten
Beschreibung
Die Klaus-Martin-Winkler-Stiftung Leipzig fördert in Sachsen gemeinnützige bzw. öffentliche Einrichtungen und Bildungsorganisationen, die sich dem gesellschaftlichen Miteinander widmen. Gefördert werden Vorhaben, welche die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen, sozial handlungsfähigen Bürger:innen unterstützen, ebenso wie Projekte, die altersgerechte Wohn- und Betreuungsangebote älteren Generationen bieten. Ergänzend stehen präventive und heilende Maßnahmen im Fokus, die soziale, gesundheitliche oder sittliche Gefährdungen abbauen – unabhängig von Alter oder Herkunft. Interkultureller Austausch, Völkerverständigung und Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachberufe tragen dazu bei, das soziale Gefüge nachhaltig zu stärken und eine inklusive Teilhabe aller Generationen zu ermöglichen.
Als laufende Zuschussförderung können Anträge jederzeit eingereicht werden. Für die Frühjahrssitzung ist der Eingang bis zum 1. April, für die Herbstsitzung bis zum 1. September erforderlich. Berücksichtigungsfähig sind Personalkosten, Sach- und Reisekosten sowie Bildmaterial. Einreichen muss die Antragstellenden ein Anschreiben mit Projektbezeichnung und gewünschter Fördersumme, eine inhaltliche Kurzbeschreibung, Unterlagen zu Zielgruppen und Evaluation, einen Kosten- und Finanzierungsplan, einen Zeit- und Maßnahmenplan, aussagekräftiges Bildmaterial, Angaben zur Institution samt handelnden Personen sowie eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids. Die Auswahl erfolgt nach Relevanz für die Zielgruppen, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten, um nachhaltige Impulse für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu setzen.
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