Förderung (Spendenprojekt) der Stiftung PSD L(i)ebensWert
Die Stiftung PSD L(i)ebensWert unterstützt gemeinnütziges Engagement in den Förderregionen Stuttgart, Freiburg und Saarbrücken. Pro Projekt sind bis zu 10.000 € (max. 80 % des Projektbudgets) möglich. Bewerbungen bis 15.02.2026 (Stuttgart), 15.03.2026 (Freiburg) und 15.04.2026 (Saarbrücken).
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von gemeinnützigen Projekten im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Jugend- und Altenhilfe sowie im Wohlfahrtswesen durch Spenden der PSD Bank-Stiftung L(i)ebensWert.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verwaltungs- und Personalkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Projekt in Förderregion Stuttgart, Freiburg oder Saarbrücken
- Freistellungsbescheid für gemeinnützige und mildtätige Zwecke
- Projektstatus: neue oder laufende Projekte (keine abgeschlossenen Projekte)
- Nachhaltigkeit und langfristige Wirkung des Projekts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie des Freistellungsbescheids
Bewertungskriterien
- Gemeinnütziger Zweck und Freistellungsbescheid
- Nachhaltigkeit und langfristige Wirkung
- Projekt in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe oder Wohlfahrtswesen
Beschreibung
Die PSD Bank-Stiftung „L(i)ebensWert“ fördert gemeinnütziges Engagement im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Jugend- und Altenhilfe sowie im Wohlfahrtswesen innerhalb der Region Stuttgart, Freiburg und Saarbrücken. Pro Förderprojekt können bis zu 10.000 € bewilligt werden, dies entspricht maximal 80 % des Gesamtbudgets. Die Stiftung verfügt in den Regionen Stuttgart und Freiburg jeweils über ein Jahresbudget von 100.000 €, in Saarbrücken über 50.000 €. Unabhängige Spendenbeiräte treffen halbjährlich Entscheidungen zu Förderanträgen und ermöglichen somit eine kontinuierliche Unterstützung vielfältiger sozialer Initiativen. Mit ihrem regionalen Ansatz legt die PSD Bank-Stiftung Wert auf nachhaltige Wirkung: Durch eine enge Begleitung möchten die Fördermittel langfristig Hilfe zur Selbsthilfe leisten und Projekte stärken, die gesellschaftliche Teilhabe und Fürsorge fördern.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Einrichtungen mit Sitz oder Projektstandort in den genannten Regionen. Neue oder laufende Projektideen in den genannten Fachbereichen werden berücksichtigt, während bereits abgeschlossene Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen sind. Verwaltungskosten und Personalausgaben gelten als nicht förderfähig. Als Bewerbungsunterlage genügt eine Kopie des Freistellungsbescheids. Deadline für die Einreichung ist der 15. Februar 2026 für Projekte aus Stuttgart, der 15. März 2026 für Freiburg und der 15. April 2026 für Saarbrücken. Die Entscheidungskriterien umfassen den gemeinnützigen Zweck, die Nachhaltigkeit und die potenzielle langfristige Wirkung. Die Ausschreibung richtet sich an Initiativen, die soziale Angebote dauerhaft verankern und dadurch einen wertvollen Beitrag im regionalen Umfeld leisten möchten.
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