Zuschuss

Förderung (Spendenprojekt) der Stiftung PSD L(i)ebensWert

Die Stiftung PSD L(i)ebensWert fördert gemeinnützige Projekte in Stuttgart, Freiburg und Saarbrücken mit bis zu 80 % Finanzierung (max. 10 000 € pro Projekt). Antragsfristen: 15.08.2026, 15.09.2026, 15.10.2026.

Gesundheit Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg, Saarland
Fördersumme: bis zu 80 % des Projektbudgets, maximal 10 000 €
Förderquote: 80%
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung gemeinnütziger und mildtätiger Projekte in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe sowie Wohlfahrtswesen in den Regionen Stuttgart, Freiburg und Saarbrücken.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorarkosten
  • Sachkosten
  • Möbel
  • Aufwandsentschädigungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verwaltungs- und Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützige und mildtätige Zwecke laut aktuellem Freistellungsbescheid
  • Projekt muss in Förderregion Stuttgart, Freiburg oder Saarbrücken liegen
  • Projektstatus: neu oder bereits in Umsetzung
  • Verwendung der Mittel ausschließlich für gemeinnützige bzw. mildtätige Projekte
  • Einreichung eines aktuellen Freistellungsbescheids

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Freistellungsbescheid
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeit und langfristige Wirkung
  • Breite Ansprache der Zielgruppe
  • Relevanz für Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe oder Wohlfahrtswesen
  • Eigenmittelanteil bis 20 %

Beschreibung

Die Stiftung PSD L(i)ebensWert unterstützt engagierte gemeinnützige und mildtätige Organisationen in den Regionen Stuttgart, Freiburg und Saarbrücken. Mit einem jährlichen Spendenvolumen von bis zu 270.000 € fördert sie Projekte in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe sowie Wohlfahrtswesen. Pro Projekt können bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten übernommen werden – höchstens 10.000 €. Die Mittel stehen für Honorarkosten, Sachmittel, Möbel und Aufwandsentschädigungen zur Verfügung. Ziel ist es, nachhaltige Vorhaben mit langfristiger Wirkung und breiter Zielgruppenansprache zu realisieren. Durch zweimal jährlich tagende, unabhängige Spendenbeiräte wird über die Vergabe entschieden, wodurch Fairness und Transparenz garantiert bleiben.

Gefördert werden neu gestartete oder bereits laufende Projekte, deren Aktivitäten im öffentlichen Gesundheitswesen oder der sozialen Fürsorge verankert sind. Eine Antragstellung ist ausschließlich gemeinnützigen Organisationen möglich, die ihren aktuellen Freistellungsbescheid einreichen. Verwaltungs- und Personalkosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Bewerbungen werden bis zum 15. August 2026 (Stuttgart), 15. September 2026 (Freiburg) und 15. Oktober 2026 (Saarbrücken) entgegengenommen. Zur vollständigen Einreichung gehören eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan mit maximal 20 % Eigenmittelanteil sowie der Freistellungsbescheid. Weitere Informationen zu Förderregeln und PLZ-Prüfung finden sich auf der Webseite der Stiftung PSD L(i)ebensWert. Interessierte Organisationen werden ermutigt, ihre Konzepte sorgfältig vorzubereiten und die Chance auf eine wirksame finanzielle Unterstützung zu nutzen.

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