Zuschuss

Förderung Sportstättenbau des Bayerischen Landes-Sportverbands BLSV

Förderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Objekt-erwerb für Vereins-Sportanlagen in Bayern. Fortlaufende Beantragung über das Portal verein360 möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: 20% - 55%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Durch Zuwendungen sollen die bayerischen Sportvereine in die Lage versetzt werden, selbst Sportstätten zu errichten, zu erhalten und zu sanieren, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Investkosten
  • Honorarkosten
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtsfähiger eingetragener Verein (e.V.)
  • Gemeinnützigkeit
  • Satzungszweck: Pflege des Sports
  • Vereinssitz in Bayern
  • Mitgliedschaft beim BLSV und mindestens in einem Sportfachverband
  • Mehr anzeigen

Beschreibung

Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) unterstützt gemeinnützige Sportvereine in Bayern durch finanzielle Zuwendungen für den Neu- oder Ausbau sowie die Sanierung von Vereins-Sportanlagen. Ziel der Förderung ist es, Sportvereinen die eigenständige Errichtung, Erhaltung und Modernisierung der für den unmittelbaren Sportbetrieb benötigten Einrichtungen zu ermöglichen. Als Zuschuss konzipiert, deckt das Programm Bau- und Investkosten, Honorarkosten sowie Sachkosten ab. Die Förderquote variiert je nach Maßnahme zwischen 20 % und 55 % der förderfähigen Ausgaben. Eine kontinuierliche Antragstellung ist über das digitale Portal verein360 möglich, wobei vor einem Baubeginn zwingend die schriftliche Genehmigung des Ressorts „Förderung Sportstätte“ eingeholt werden muss.

Antragsberechtigt sind ausschließlich in Bayern eingetragene, rechtsfähige und gemeinnützige Mitgliedsvereine des BLSV, deren Satzungszweck die Pflege des Sports vorsieht. Voraussetzung ist eine aktive Jugendarbeit mit mindestens 10 % der Mitglieder unter 27 Jahren sowie ein dauerhaftes Nutzungsrecht oder Eigentum am Grundstück. Ferner muss die Maßnahme für den Sportbetrieb notwendig sein, einen Investitionsvolumen ab 10.000 € aufweisen und ohne staatliche Unterstützung nicht realisierbar sein. Vereine können je nach Projektgröße einen Klein­antrag (bis 250.000 €) oder einen Regel­antrag (ab 250.000 €) stellen. Bei außergewöhnlichen Schadenslagen wie Brand oder Hochwasser sowie über Sonderprogramme sind gesonderte Zuschüsse bis zu 55 % verfügbar. Die Förderrichtlinien nach bayrischem Verwaltungsrecht bilden die Grundlage für die Bewilligung und richten sich stets nach dem aktuellen Haushaltsvolumen.

Antrag starten →