Darlehen

Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)

Förderung städtebaulicher Maßnahmen in Thüringen als Zuschuss oder Darlehen für Kommunen. Jahresprogramm bis 01.11. für das Folgejahr anmelden; Neuaufnahmen jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen

Förderziel

Der Freistaat Thüringen unterstützt Kommunen gemeinsam mit Bund und EU bei städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuchs sowie bei Einzelvorhaben, einschließlich Vorbereitungs-, Ordnungs-, Bau- und sonstiger Maßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorbereitungsmaßnahmen
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Baumaßnahmen
  • Sonstige Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kommunen (Städte und Gemeinden)
  • Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm
  • Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
  • Förmlich abgegrenztes Sanierungsgebiet

Beschreibung

Die Förderung städtebaulicher Maßnahmen nach den Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien richtet sich an Städte und Gemeinden in Thüringen, die städtebauliche Gesamt- oder Einzelprojekte im Sinne des Baugesetzbuchs realisieren wollen. In Form von Zuschüssen oder Darlehen werden Vorbereitungs-, Ordnungs-, Bau- und sonstige Maßnahmen unterstützt. Das Programm fördert insbesondere Vorhaben aus den Themenfeldern Städtebau & Stadterneuerung, Smart Cities & Regionen, Digitalisierung sowie allgemeine Infrastrukturverbesserungen. Die jährliche Anmeldung des Förderprogramms erfolgt bis zum 1. November für das folgende Jahr; Neuaufnahmen sind über das zuständige Ministerium ganzjährig möglich, im laufenden Jahr jedoch nur in Ausnahmefällen.

Förderberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen, konkret kommunale Träger, die in einem förmlich abgegrenzten Sanierungsgebiet arbeiten und deren Maßnahmen Teil eines genehmigten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sind. Die Antragstellung erfolgt beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), das Bewilligung, Auszahlung und Prüfung der Verwendungsnachweise verantwortet. Ein kommunaler Mitanteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben wird pro Programmjahr festgelegt. Durch diese enge Kooperation von Kommune, Land, Bund und EU entsteht ein verlässlicher Investitionsrahmen, der nachhaltige Stadtentwicklung ermöglicht und städtebauliche Missstände gezielt beseitigt.

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