Zuschuss

Förderung Synergien für den Landtourismus schaffen

Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen aus Landwirtschaft, Nahrungsmittelproduktion und Landtourismus in Brandenburg und Berlin zur gemeinschaftlichen Vermarktung regionaler Angebote. Anträge jederzeit digital über das IAP-System möglich. Nächster Auswahlstichtag: 30.06.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin, Brandenburg
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 70 %–90 %
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen aus der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden. Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote, Stärkung der Direktvermarktung, landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen sowie kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten der Vernetzung
  • Sachkosten der Vermarktung
  • Gemeinkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug
  • Ausgaben der beteiligten Unternehmen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage eines Konzepts der Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Land-, Ernährungswirtschaft und des Landtourismus
  • Teilnahme nur durch Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gem. EU-Definition
  • Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg oder im Land Berlin

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Konzept der Zusammenarbeit
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweise projektbezogener Personalkosten (Monats- oder Stundennachweise)
  4. Angebote/Preisvergleiche für Sachkosten
  5. Erklärung Unternehmensklassen (KMU-Definition)
  6. Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
  7. aktueller Vereinsregisterauszug

Bewertungskriterien

  • Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg
  • Digitalisierung im ländlichen Tourismus
  • Unterstützung des ökologischen Wandels
  • Zusammenarbeit Nahrungsmittelkette und Tourismus
  • Zusammenarbeit Primärerzeuger und Tourismus
  • Erreichung neuer Verbrauchergruppen
  • Erschließung von Quellmärkten außerhalb Berlin/BB
  • Auflagenhöhe von Veröffentlichungen
  • Besucherzahl bei Veranstaltungen

Beschreibung

Die Richtlinie zur Förderung „Synergien für den Landtourismus schaffen“ unterstützt überregional tätige Vereine und Verbände in Berlin und Brandenburg dabei, branchenübergreifende Kooperationen zwischen Akteur:innen aus Landwirtschaft, Nahrungsmittelproduktion und Landtourismus aufzubauen. Ziel ist eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Regionen durch die Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote. Dafür können Konzepte zur gemeinschaftlichen Vermarktung von landtouristischen Leistungen mit einem Fördervolumen von bis zu 90 % für Vernetzungsmaßnahmen und bis zu 70 % für Marketingaktivitäten bezuschusst werden. Die Zuwendungsquote bewegt sich insgesamt zwischen 70 % und 90 %, die Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate angesetzt. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten nach pauschalen Einheits- und Gemeinkostensätzen sowie Sachkosten für Vernetzung, Vermarktung und Gemeinkosten. Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug sowie Ausgaben der beteiligten Unternehmen bleiben unberücksichtigt.

Anträge können fortlaufend über das digitale IAP-System eingereicht werden; der nächste Auswahlstichtag ist der 30. Juni 2026. Voraussetzung für die Förderung ist ein detailliertes Konzept zur Zusammenarbeit von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sowie der Nachweis projektbezogener Personalkosten, Kosten- und Finanzierungsplan und Vereinsregisterauszug. Bei der Auswahl fließen Kriterien wie kulinarische Profilierung, Digitalisierung im ländlichen Tourismus, ökologische Wende, Erschließung neuer Verbrauchergruppen und Quellmärkte sowie Auflagen- und Besucherzahlen ein. Die Förderung erfolgt als Zuschuss des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und touristischer Innovationskraft.

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