Förderung über Förderprogramm "Lebendige Zentren"
Fördermittel für Baumaßnahmen an Einzelgebäuden oder Gebäudeensembles von städtebaulicher und historischer Bedeutung im Programmbereich „Lebendige Zentren“ der Hansestadt Stendal.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne durch Sicherung und Erneuerung denkmalwerter Bausubstanz im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Altstadt und Bahnhofsvorstadt.
Förderfähige Ausgaben
- Dachdeckungsmaterialien (z.B. Ziegel)
- Fassadengestaltung, Putz- und Farbarbeiten
- Instandsetzung/Erneuerung von Holzfenstern und -türen
- Gestaltung von Eingangsbereichen, Toren und Zäunen nach historischem Vorbild
- Sicherungsmaßnahmen an Einzeldenkmälern
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum, Erbbaurecht oder langfristige Nutzungsberechtigung eines Gebäudes im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Altstadt und Bahnhofsvorstadt
- Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde
Beschreibung
Das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ der Hansestadt Stendal unterstützt im Bundesland Sachsen-Anhalt private und juristische Antragstellende – darunter Unternehmen, Genossenschaften, Interessenverbände sowie gemeinnützige Organisationen – bei der Erhaltung und Entwicklung der Altstadt- und Bahnhofsvorstadtkerne. Ziel ist die Sicherung und Erneuerung denkmalgeschützter Bausubstanz innerhalb des Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung „Altstadt und Bahnhofsvorstadt“. Förderberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte oder langfristige Nutzungsberechtigte von Einzelgebäuden und Gebäudeensembles städtebaulicher und historischer Bedeutung. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Abstimmung geplanter Maßnahmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde.
Gefördert werden unter anderem Dachdeckungsmaterialien (z. B. Ziegel), Fassadengestaltung einschließlich Putz- und Farbarbeiten sowie die Instandsetzung beziehungsweise Erneuerung von Holzfenstern und -türen. Auch die historische Gestaltung von Eingangsbereichen, Toren und Zäunen, Sicherungsmaßnahmen an Einzeldenkmälern, Erstellung von Modernisierungsvoruntersuchungen, Bestandsaufnahmen und gutachterlichen Stellungnahmen sowie durchgreifende Modernisierungen des Gebäudeinneren und -äußeren können gefördert werden. Die Zuschussquote liegt je nach Maßnahme zwischen 30 % und 90 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Falls der errechnete Förderbetrag 50.000 € übersteigt, entscheidet der Stadtrat final über die Gewährung. Die kontinuierlich abrufbaren Mittel stammen aus Bundes-, Landes- und kommunalen Haushaltsmitteln und sichern eine nachhaltige Investition in den städtebaulichen Denkmalschutz von Stendals historischen Zentren.
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