Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Zuschüsse für die Modernisierung, Umstrukturierung und Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie die Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren mit Förderquoten von bis zu 65 % in strukturschwachen Regionen. Bundesweit, Anträge laufend.
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Förderkriterien
Förderziel
Modernisierung, Umstrukturierung und Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) sowie deren Weiterentwicklung zu technologieorientierten Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung zur Sicherung einer modernen Bildungsinfrastruktur und zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Modernisierung und Umstrukturierung
- Baukosten für Neu- und Erweiterungsbauten
- Ausstattungskosten für Werkstätten und Unterrichtsräume
- Personal- und Sachkosten bei Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gesamtausgaben unter 50.000 €
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Trägerschaft durch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
- Landesinnungsverbände oder Fachverbände mit überbetrieblicher Berufsbildung
- Maßnahmen müssen Aus-, Fort- oder Weiterbildung dienen
- Maßnahmen müssen Berufsausbildung vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen
- Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anzeige einer Maßnahme zur Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (Formular)
- Projektbeschreibung/Bedarfsanalyse
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Finanzierungsplan
- Personalkostenerklärung
- Handreichung zur Anzeige einer Maßnahme
- Handreichung zur Erklärung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten
Beschreibung
Die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) ermöglicht es öffentlichen und gemeinnützigen Träger:innen, ihre Bildungsinfrastruktur mit Zuschüssen von bis zu 65 Prozent bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung, Umstrukturierung und Ausstattung von Werkstätten, Unterrichtsräumen sowie Bau- und Erweiterungsprojekten ab einem Mindestvolumen von 50.000 Euro. Auch die Transformation zu technologieorientierten Kompetenzzentren für Aus- und Weiterbildung wird mit Förderquoten von bis zu 50 Prozent unterstützt (strukturschwache Regionen: bis zu 65 Prozent). Personal- und Sachkosten im Rahmen dieser Weiterentwicklung können ebenso als förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Eine Auslastung von mindestens 75 Prozent (in Ausnahmefällen 50 Prozent) sichert die effiziente Nutzung der geförderten Einrichtungen.
Grundlage für die Zuwendung ist eine fundierte Bedarfsanalyse mit Stellungnahmen des jeweiligen Bundeslandes und des zuständigen Verbandes. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Träger:innen im privaten Rechtsbereich sowie Landesinnungs- und Fachverbände. Die Eigenbeteiligung beträgt in der Regel mindestens 25 Prozent (in Fördergebieten der regionalen Wirtschaftsstruktur 10 Prozent). Durch die fortlaufenden Antragsmöglichkeiten auf Bundesebene wird eine langfristige Planungssicherheit gewährleistet. Die Initiative stärkt die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, indem sie moderne Lernorte schafft und so nachhaltig zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland beiträgt.
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