Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Förderung von Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten zur Ausstattung, Digitalisierung und Qualifizierung mit dem Ziel, sie zu Kompetenzzentren weiterzuentwickeln. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, die Ausstattung und Infrastruktur überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu modernisieren, digitale Lernformate zu etablieren und so die Qualitätsstandards in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nachhaltig zu steigern. Die Maßnahme soll überbetriebliche Bildungszentren zu regional anerkannten Kompetenzzentren weiterentwickeln.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Ausrüstung und Maschinen
- Digitalisierungslösungen und Software
- Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung
- Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
- Rückwirkende Kosten
- Tilgung von Kreditschulden
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger einer anerkannten überbetrieblichen Berufsbildungsstätte
- Nachweis des ÜBS-Status
- Standort in Deutschland
- Konzept zur Weiterentwicklung der Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kostenvoranschläge
- Nachweis über den ÜBS-Status
- Bankverbindung
Bewertungskriterien
- Innovations- und Modernisierungsgrad
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Konzepts
Beschreibung
Das Förderprogramm richtet sich an Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, die ihre Einrichtung zu einem regional anerkannten Kompetenzzentrum weiterentwickeln möchten. Im Fokus steht die Modernisierung von Ausstattung und Infrastruktur, einschließlich Investitionen in Maschinen, Ausrüstungen sowie bauliche Maßnahmen. Darüber hinaus fördert die Maßnahme die Einführung digitaler Lernformate und Softwarelösungen, um die Qualität in der Aus- und Weiterbildung nachhaltig zu steigern. Gefördert werden auch Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für das pädagogische und technische Personal. Die Laufzeit der Projekte beträgt bis zu 36 Monate, die Förderquote liegt je nach Umfang zwischen 50 % und 80 %. Pro Maßnahme sind Zuschüsse von bis zu 1 000 000 € möglich. Anträge können jederzeit eingereicht werden, eine erfolgreiche Antragstellung setzt den Status als anerkannte überbetriebliche Berufsbildungsstätte, den Nachweis des ÜBS-Status sowie ein schlüssiges Konzept zur Weiterentwicklung voraus.
Bei der Bewertung der Anträge stehen insbesondere der Innovations- und Modernisierungsgrad, die Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen sowie Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Konzepts im Vordergrund. Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten, rückwirkende Ausgaben und die Tilgung von Kreditschulden. Öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, gemeinnützige Organisationen oder private Unternehmen können als Zuwendungsempfänger:innen teilnehmen. Zur Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, Kostenvoranschläge sowie der Nachweis über den ÜBS-Status einzureichen. Die Umsetzung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begleitet, das sämtliche Förderunterlagen bereitstellt und die fachliche Begleitung übernimmt.
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