Zuschuss

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Förderung für Umbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten in Sachsen-Anhalt. Bis zu 15 % Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge sind laufend möglich.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Förderquote: 15%

Förderziel

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Investitionen in die Infrastruktur überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zur ergänzenden regulären Ausbildung in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung sowie zur beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Förderfähige Ausgaben

  • Umbau
  • Erweiterung
  • Modernisierung
  • Ausstattung

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände
  • Vorhaben dient der Anpassung an den technischen Fortschritt
  • Ergänzende überbetriebliche Ausbildung oder berufliche Fort- und Weiterbildung für KMU
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Beschreibung

Das Förderangebot des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich an Träger:innen und Betreiber:innen überbetrieblicher Berufsbildungsstätten wie Handwerkskammern, Innungen sowie sonstige beauftragte Bildungseinrichtungen. Ziel ist die Optimierung der Lerninfrastruktur im dualen Ausbildungssystem nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung sowie die Stärkung der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen wie Umbau, Erweiterung und Modernisierung vorhandener Unterrichts- und Werkstatträume sowie die Ausstattung mit technologieorientierter Ausrüstung. Die Förderung unterstützt damit ergänzende Ausbildungsangebote, die mittelständischen Unternehmen (KMU) oft an ihre Grenzen stoßen, indem sie hochspezialisierte Lehrinhalte vermitteln, die im Betrieb nicht flächendeckend abgebildet werden können.

Das Zuschussprogramm gewährt bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann fortlaufend beantragt werden. Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Landesinnungs- und Fachverbände sowie sonstige Vereine, die überbetriebliche Aus- oder Weiterbildung anbieten. Voraussetzungen sind die Anpassung an den technischen Fortschritt, Unterricht nach bundeseinheitlichen oder BIBB-genehmigten Lehrplänen sowie die Bildung eines Koordinierungsausschusses zur Sicherung der Lernortkooperation. Ein Eigenanteil von mindestens 25 % muss geleistet werden. Nicht gefördert werden Kompetenzzentren-Weiterentwicklungen, Einrichtungen mit ausschließlich außerbetrieblicher Ausbildung oder Projekte, die vorrangig Einzelunternehmenszwecken dienen. Die Landesförderung dient der Kofinanzierung der Bundesmittel und leistet einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Qualifizierung des Fachkräftenachwuchses in Sachsen-Anhalt.

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