Zuschuss

Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR)

Förderprogramm zur Unterstützung von Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen sowie landeskulturellen Projekten in Baden-Württemberg. Anträge können fortlaufend bei den unteren Landwirtschaftsbehörden gestellt werden.

Umwelt-/Naturschutz Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur in Baden-Württemberg durch finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung ökologisch wertvoller Landschaftsteile.

Förderfähige Ausgaben

  • Pflegemaßnahmen (z. B. Heckenpflege, Streuobstpflege)
  • Maßnahmen zum Artenschutz
  • Fachplanerleistungen und Beratung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Landwirtschaftlicher Betrieb oder Flächeneigentümer in Baden-Württemberg
  • Einhalten der Vorgaben der GAP und der LPR 2015

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular der unteren Landwirtschaftsbehörde
  2. Pflege- und Maßnahmenplan
  3. Flurkartenauszug

Bewertungskriterien

  • Ökologischer Nutzen der Maßnahme
  • Kosteneffizienz
  • Regionale Bedeutung für die Landeskultur

Beschreibung

Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe und Flächeneigentümer:innen in Baden-Württemberg und unterstützt eine nachhaltige Pflege ökologisch wertvoller Areale. Als fortlaufend verfügbares Zuschussprogramm fördert es Maßnahmen zur Hecken- und Streuobstpflege, Maßnahmen zum Artenschutz sowie fachplanerische Leistungen und Beratungen. Finanzielle Mittel werden bereitgestellt, um Landeskultur und Biodiversität zu bewahren sowie landschaftsprägende Strukturen langfristig zu sichern. Die Begutachtung erfolgt durch die unteren Landwirtschaftsbehörden der Landratsämter, bei denen Anträge jederzeit eingereicht werden können.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis eines landwirtschaftlichen Betriebs oder Flächeneigentums in Baden-Württemberg sowie die Einhaltung der Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Landschaftspflegerichtlinie 2015. Entscheidend für die Bewilligung sind der ökologische Nutzen der Maßnahmen, ihre Kosteneffizienz und die regionale Bedeutung für die Landeskultur. Zur Antragstellung werden neben dem offiziellen Formular ein detaillierter Pflege- und Maßnahmenplan sowie ein Flurkartenauszug benötigt. Die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden übernehmen die fachliche Prüfung und Bewilligung im Rahmen der Agrarförderung. Interessierte Akteur:innen profitieren von transparenter Förderung und tragen aktiv zum Erhalt artenreicher Kulturlandschaften bei.

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