Förderung/Unterstützung der Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen
Hinweise für Stiftungen und Spender*innen zur finanziellen und ideellen Unterstützung der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, z. B. für Forschungsprojekte, Ausstellungen, Bildungs- und Vermittlungsformate sowie Sammlung und Restaurierungsprojekte. Anfragen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der nachhaltigen Weiterentwicklung der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen an den Standorten K20 und K21. Ziel ist es, innovative Ausstellungen, Forschungsprojekte, Bildungs- und Vermittlungsformate sowie Sammlungserweiterungen und Restaurierungen zu ermöglichen und ein attraktives Programm für ein breites Publikum anzubieten.
Förderfähige Ausgaben
- Forschungsprojekte
- Ausstellungen
- Bildungs- und Vermittlungsformate
- Sammlungs- und Restaurierungsprojekte
Antragsberechtigt
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zustiftung oder Spende an die gemeinnützige Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen
- Förderzweck im Bereich Ausstellungen, Sammlung, Restaurierung, Forschung oder Bildung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung oder Zuwendungszweck
- Kontaktaufnahme per E-Mail an beier@kunstsammlung.de
Beschreibung
Die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen bietet kontinuierlich Fördermöglichkeiten in Form von Sponsoring für gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und private Fördernde mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Im Fokus steht die nachhaltige Weiterentwicklung der Sammlungen an den Standorten K20 und K21. Ziel ist es, innovative Ausstellungen, wegweisende Forschungsprojekte sowie vielfältige Bildungs- und Vermittlungsformate zu realisieren. Darüber hinaus unterstützt die Förderung den Ausbau der Sammlung und die Durchführung von Restaurierungsprojekten, um das kulturelle Erbe zu bewahren und einem breiten, internationalen Publikum erlebbar zu machen.
Interesse bekunden Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen, die ideell und/oder finanziell zur Stärkung der Kunstsammlung beitragen möchten. Voraussetzung für eine Zuwendung ist eine Zustiftung oder Spende mit klarem Förderzweck im Bereich Ausstellungen, Sammlung, Restaurierung, Forschung oder Bildung. Förderfähige Ausgaben umfassen Forschungsprojekte, Ausstellungen, Bildungs- und Vermittlungsformate sowie Sammlungserweiterungen und Restaurierungen. Anfragen können jederzeit eingereicht werden. Zur Antragstellung werden eine Projektbeschreibung oder eine Zweckbestimmung sowie der Nachweis gemeinnütziger Organisationsstrukturen benötigt. Die konkrete Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Referentin bzw. dem Referenten für Drittmittel, wobei flexible Unterstützungsmöglichkeiten von Einmalzuwendungen bis zu langfristigen Engagements bestehen.
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