Zuschuss

Förderung Verbreitungskosten Lokal-TV

Förderung der Verbreitungskosten regionaler und lokaler Fernsehveranstalter in Sachsen zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Programmen.

Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen

Förderziel

Sicherung der Versorgung der Bevölkerung in Sachsen mit qualitativ hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehprogrammen durch finanzielle Förderung technischer Zuführungs- und Verbreitungskosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Technische Zuführungs- und Verbreitungskosten über DVB-T und Nachfolgetechniken
  • Verbreitungskosten über Satellit
  • Verbreitungskosten über Kabelanlagen und sonstige Plattformen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Lizenzierung durch die Sächsische Landesmedienanstalt
  • Betrauung des Fernsehprogramms nach den in der Satzung genannten Kriterien
  • Programm mit lokalen und regionalen Beiträgen zu Bildung, Heimatgeschichte, Kultur, Politik, Religion, Soziales, Sport, Tradition, Wirtschaft und Wissenschaft

Bewertungskriterien

  • Möglichst flächendeckende Verbreitung im jeweiligen Betrauungsgebiet
  • Qualität und Vielfalt der Programmbeiträge

Beschreibung

Die Sächsische Landesmedienanstalt unterstützt private regionale und lokale Fernsehveranstalter:innen dabei, eine flächendeckende Versorgung der sächsischen Bevölkerung mit hochwertigen Fernsehprogrammen sicherzustellen. Über einen kontinuierlich geöffneten Antragshaushalt wird ein Zuschuss zur Deckung technischer Zuführungs- und Verbreitungskosten gewährt. Gefördert werden Ausspielwege über DVB-T und Nachfolgetechniken, Satellit, Kabelanlagen sowie sonstige Plattformen. Ziel ist es, lokale wie regionale Beiträge in den Bereichen Bildung, Heimatgeschichte, Kultur, Politik, Religion, Soziales, Sport, Tradition, Wirtschaft und Wissenschaft in ausgezeichneter Qualität und Vielfalt anzubieten und die Meinungsvielfalt im jeweiligen Versorgungsgebiet abzubilden. Voraussetzungen sind eine gültige Lizenzierung durch die Landesmedienanstalt und die offizielle Betrauung des Programms nach den satzungsgemäßen Kriterien.

Dieses Förderangebot richtet sich an Unternehmen mit offiziell betrauten Programmen, die den sächsischen Lizenzanforderungen entsprechen. Antragsteller:innen müssen nachweisen, dass das Programm lokale und regionale Beiträge umfasst und relevante gesellschaftliche Gruppen angemessen zu Wort kommen lässt. Bei der Mittelvergabe spielen die angestrebte flächendeckende Verbreitung und die programmliche Qualität eine zentrale Rolle. Ein besonderer Krisenmodus ermöglicht in außergewöhnlichen Situationen eine vollständige Kostenübernahme der Verbreitung. Durch die Förderung werden die finanziellen Hürden für lizenzierte Veranstalter:innen gesenkt, sodass ein vielfältiges, regional verankertes Fernsehangebot in ganz Sachsen erhalten und weiterentwickelt werden kann.

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