Förderung von abfallwirtschaftlichen Planungen, Maßnahmen und Bewusstseinsbildung
Förderung von Maßnahmen und Projekten in den Bereichen Abfallentsorgung, Abfallvermeidung und abfallwirtschaftsbezogener Bewusstseinsbildung in Vorarlberg.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung soll dazu beitragen, die im Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Projekte zu unterstützen, die Abfallvermeidung und –verwertung bewirken sowie das öffentliche Bewusstsein für abfallwirtschaftliche Fragestellungen schärfen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausreichender Bezug zu den abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen des Landes Vorarlberg
- Einzureichen ist ein Projektantrag mit Gegenstand, Zielen, Dauer und Finanzplan
- Antragstellung idealerweise vor Beginn der Maßnahme
- Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Mittel und begründet keinen Rechtsanspruch
- Einsatz der Landesmittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag mit Gegenstand, Zielen, Dauer und Finanzplan
Beschreibung
Die Förderung von abfallwirtschaftlichen Planungen, Maßnahmen und Bewusstseinsbildung in Vorarlberg unterstützt öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Projekte in den Themenfeldern Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz und Klimaschutz. Als direkte Zuschussleistung stehen fortlaufende Fördermöglichkeiten ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung, um Projekte in der Abfallentsorgung, Abfallvermeidung und abfallbezogenen Öffentlichkeitsarbeit zu realisieren. Gefördert werden Gemeindeverbände, Gemeinden und landesweit tätige juristische Personen zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ebenso wie Wirtschaftsunternehmen, die überwiegend im Auftrag von Gemeinden und Verbänden tätig werden. Durch diese gezielte Förderung werden Investitionen und Aktivitäten unterstützt, die unmittelbar zur Reduktion von Abfallvolumen beitragen und das öffentliche Bewusstsein für nachhaltige Abfallwirtschaft stärken.
Das Förderziel besteht darin, die im Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz verankerten Grundsätze und Zielstellungen zu verwirklichen. Gesucht werden Projektideen, die Abfallvermeidung und -verwertung effektiv vorantreiben und eine breite Sensibilisierung für abfallwirtschaftliche Fragestellungen ermöglichen. Fördervoraussetzung ist ein Projektantrag mit Gegenstand, Zielen, Dauer und Finanzplan, der idealerweise vor Beginn der Maßnahme eingereicht wird. Die Gewährung der Förderung erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Mittel und begründet keinen Rechtsanspruch. Zudem müssen die eingesetzten Landesmittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verwendet werden und mit der Widmung der betreffenden Voranschlagstelle in Einklang stehen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, innovative Ansätze im Abfallmanagement in Vorarlberg zu etablieren und langfristig nachhaltige Effekte zu erzielen.
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