Zuschuss

Förderung von administrativen Schul-Assistenzen

Förderung von administrativen Assistenzen für Pflichtschulen in der Steiermark zur Entlastung der Schulleitungen von Verwaltungsarbeiten. Anträge werden jährlich in einem Call-Verfahren gestellt; Beginn des Calls wird vorab kommuniziert.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Förderquote: 83,33%
Projektstart ab: 01.09.2023
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Administrative Assistenzen sollen Schulleitungen an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen von Verwaltungsarbeiten entlasten. Die Personalkosten der eingestellten Assistenzkräfte werden anteilig von Bund (66,67 %) und Land Steiermark (50 % des Restbetrags) refundiert, verbleibend ein Sechstel der Kosten, das von der Gemeinde getragen wird.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Karenz- und Urlaubsersatzleistungen
  • Sonderabfertigungen
  • zusätzliche Sonderzahlungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Steirische Gemeinde als gesetzlicher Schulerhalter
  • Beschäftigung von administrativem Assistenzpersonal an einer öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschule
  • Abschluss eines Förderungsvertrags mit dem Land Steiermark

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular für den Förderungscall
  2. Förderungsvertrag
  3. monatliche Bruttolohnmeldung (Excel-Formular)
  4. monatliches Datenerhebungsblatt (Excel-Formular)

Bewertungskriterien

  • Bereits bewilligtes und seit Schuljahr 2024/25 gefördertes Assistenzpersonal
  • Höhe der Schülergesamtzahl am Schulstandort
  • Nachweis eines besonders hohen administrativen Aufwands
  • Zeitpunkt des fristgerechten Eingang des Förderungsantrags

Beschreibung

Die Förderung von administrativen Schul-Assistenzen in der Steiermark richtet sich an steirische Gemeinden als gesetzliche Schulerhalter öffentlicher allgemeinbildender Pflichtschulen. Ziel ist es, Schulleitungen und Lehrkräfte durch den Einsatz von administrativem Assistenzpersonal von bürokratischen Tätigkeiten zu entlasten. Die Förderung erfolgt über eine anteilige Refundierung der Personalkosten: 66,67 % übernimmt der Bund, 50 % des verbleibenden Restbetrags das Land Steiermark, sodass Gemeinden nur ein Sechstel der Kosten tragen müssen (Förderquote gesamt: 83,33 %). Die Unterstützung erstreckt sich auf ein Schuljahr und deckt ausschließlich Bruttolohnkosten ab. Nicht gefördert werden Karenz- und Urlaubsersatzleistungen, Sonderabfertigungen oder zusätzliche Sonderzahlungen. Anträge werden jährlich im Call-Verfahren eingereicht, wobei Fristen vorab per Aussendung an alle Gemeinden kommuniziert werden.

Für eine erfolgreiche Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, der Förderungsvertrag sowie monatliche Meldungen mittels Bruttolohn- und Datenerhebungsblatt in Excel vorzulegen. Die Auswahl der Anträge erfolgt anhand vierer Bewertungskriterien: fortgeführtes Assistenzpersonal seit dem Schuljahr 2024/25, Größe der Schüler:innen-Gesamtzahl am Standort, nachgewiesener administrativer Mehraufwand sowie fristgerechter Eingang des Antrags. Eine Förderzusage ist nicht einklagbar; sie hängt von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel und der Einhaltung der Vorgaben der AdminAss-Controllingverordnung (BGBl. II Nr. 257/2023) ab. Das Programm startet mit dem Schuljahr 2023/24 und besteht auf unbestimmte Zeit.

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