Zuschuss

Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – Biodiversität und Bodenschutz

Zuwendungen für landwirtschaftliche Betriebe in Brandenburg zur freiwilligen Umsetzung von Maßnahmen für Biodiversität und Bodenschutz inklusive ökologischer Leistungen. Antragsschluss 31.12.2024.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: 48 Monate

Förderziel

Zuwendungen für landwirtschaftliche Unternehmen und andere Begünstigte zur Durchführung freiwilliger Bewirtschaftungsverpflichtungen, die über die Anforderungen der Konditionalität hinausgehen, zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Brandenburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Ertragsausfälle
  • Mehraufwendungen
  • Transaktionskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Landwirtschaftliche Fläche im digitalen Feldblockkataster erfasst
  • Verpflichtungszeitraum von 4 Jahren
  • Teilnahme an Naturschutzberatung innerhalb der ersten drei Jahre

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. ELER-Antrag
  2. Schlagbezogene Dokumentation (Schlagkartei/Weidetagebuch)
  3. Bestätigungsvermerk der Naturschutzberatung

Bewertungskriterien

  • Kulissenzugehörigkeit
  • Tierbesatzdichte
  • Budgetüberschreitungspunktesystem

Beschreibung

Das Programm „Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – Biodiversität und Bodenschutz“ unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Brandenburg bei der freiwilligen Umsetzung ökologischer Leistungen über die Vorgaben der GAP-Konditionalität hinaus. Es richtet sich an aktive Betriebsinhaber:innen und weitere Begünstigte, die auf Flächen im digitalen Feldblockkataster Maßnahmen ergreifen möchten, um Lebensräume zu erhalten, Biodiversität zu fördern und Böden vor Erosion und Nährstoffverlust zu schützen. Die Förderung honoriert Ertragsausfälle, Mehraufwendungen und Transaktionskosten für Maßnahmen wie naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung, Beweidung, Extensivierungen und den Anbau großkörniger Leguminosen. In ausgewiesenen Kulissen – beispielsweise FFH-Gebiete, wertvolle Grünlandbiotope oder Feuchtgebiete und Moore – gilt eine Mindestüberschneidung von bis zu 95 Prozent. Bei antizipierter Budgeterschöpfung entscheidet ein transparentes Punktesystem über die Projektauswahl. Innerhalb der ersten drei Jahre ist die Teilnahme an einer Naturschutzberatung verpflichtend nachzuweisen. Die Laufzeit der meisten Maßnahmen beträgt vier Jahre ab dem 1. Januar 2025. Antragsberechtigt sind neben Landwirt:innen nach GAP-Direktzahlungen-Verordnung auch Kooperativen für kooperative Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen.

Förderfähig sind Aufwendungen für Düngungsverzicht, Nutzungspausen oder späte Mahd, spezielle Mahdverfahren und extensive Beweidung ebenso wie die Anlage von Feldvogelinseln, Lichtäckern und Grünlandumwandlungen. Für Erhalt und Pflege von Streuobstbeständen wird ein Zuwendungs­satz pro Baum gewährt. Der Zuschuss erfolgt als Festbetragsfinanzierung über ELER-Mittel und ist als einmaliger Antrag bis zum 31. Dezember 2024 elektronisch beim jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft einzureichen. Die Auszahlungen erfolgen nach positiver Verwaltungs- und Verwendungsnachweiskontrolle im Folgejahr. Die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2029 und verfolgt die EU-Ziele zum Klimaschutz, zur nachhaltigen Ressourcennutzung und zum Erhalt von Ökosystemleistungen.

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