Förderung von Alternativenergieanlagen oder für Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Das Land Burgenland gewährt nichtrückzahlbare Zuschüsse für die Errichtung von Alternativenergieanlagen (z.B. Wärmepumpen, Solaranlagen) und Maßnahmen zur Energieeinsparung in privaten Wohngebäuden im Burgenland.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize Schwerpunkte in der Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Wohnbereich zu setzen.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtungs- und Investitionskosten für Alternativenergieanlagen
- Anrechenbare Kosten für technische Komponenten (z.B. Speicher, Regelung)
- Montage-, Arbeits- und Materialkosten
- Kosten für Abnahmeprotokolle und Inbetriebnahme
Nicht förderfähige Ausgaben
- Prototypen oder gebrauchte Anlagen
- Rückwirkende Kosten
- Kosten für Bundeshybrid- oder Bundesförderungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz im zu fördernden Objekt im Burgenland
- Überwiegend private Nutzung (>50 % der Gesamtfläche)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU/EWR-Gleichstellung
- Keine rückzahlbaren Darlehen, nur nichtrückzahlbare Zuschüsse
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Etwaige behördliche Bewilligungen (z.B. Baubewilligung, Baufreigabe)
- Zulassungsbescheinigungen der Anlage
- Saldierte, aufgeschlüsselte Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
- Abnahmeprotokoll eines befugten Unternehmens
- Nachweis technischer Voraussetzungen
- Meldeauszug und Stellungnahme bei Neubauten
- Nachweis Hauptwohnsitz im Burgenland
Bewertungskriterien
- Einhaltung technischer Richtlinien
- Reihenfolge des Antragseingangs
- Verfügbarkeit von Budgetmitteln
Beschreibung
Das Land Burgenland gewährt privaten Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern, Eigentumswohnungen, Wohnheimen und Gruppenwohnbauten im Burgenland nichtrückzahlbare Zuschüsse für die Errichtung von Alternativenergieanlagen und Maßnahmen zur Einsparung von Energie. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen (Erd-, Wasser-, Luft- und Hybridwärmepumpen), thermische Solaranlagen, Photovoltaik-Speicherkombinationen, Biomasseheizungen, Fernwärmeanschlüsse, Komfortlüftungssysteme sowie Regen- und Brunnenwassernutzungsanlagen. Ziel dieser Initiative ist die Steigerung der Energieeffizienz, der verstärkte Einsatz alternativer Energieträger im Wohnbereich und damit ein deutlicher Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Die Förderquote beträgt dabei pauschal 30 % der anrechenbaren Ausgaben, wobei Höchstbeträge pro Maßnahme gelten. Die Anschaffungs-, Montage- und Materialkosten sowie Kosten für Abnahmeprotokolle und Inbetriebnahme sind in der Regel anrechenbar, während Prototypen, gebrauchte Anlagen, rückwirkende Kosten und Bundeshybrid- oder Bundesförderungen ausgeschlossen bleiben.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Hauptwohnsitz im zu fördernden Objekt im Burgenland, eine überwiegend private Nutzung (> 50 % der Wohnfläche) sowie österreichische Staatsbürgerschaft oder EU/EWR-Gleichstellung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, solange Budgetmittel verfügbar sind. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der Einhaltung technischer Richtlinien, der Reihenfolge des Antragseingangs und unter Vorbehalt der Budgetdeckelung. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Formular, behördliche Bewilligungen, Zulassungsbescheinigungen, detaillierte Rechnungen mit Zahlungsnachweisen, Abnahmeprotokolle eines befugten Unternehmens sowie der Nachweis der technischen Voraussetzungen und des Hauptwohnsitzes im Burgenland einzureichen. Diese Förderung ermöglicht privaten Hausbesitzer:innen, langfristig Betriebskosten zu senken und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
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