Zuschuss

Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuschüsse zur Entwicklung innovativer Konzepte und Baumaßnahmen zur Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung der ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden medizinischen Grundversorgung.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: bis zu 500.000 €
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Unterstützung bei der Entwicklung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Konzepten, die eine medizinische und pflegerische Grundversorgung der Bevölkerung in Schleswig-Holstein landesweit sichern, weiterentwickeln und innovativ gestalten.

Förderfähige Ausgaben

  • Konzeptentwicklung und interdisziplinäre Versorgungsmodelle
  • Mobile, technische und digitale Lösungen zur Patientenversorgung
  • Investitionen in Innovationen im sektorenübergreifenden und ambulanten Bereich
  • Baumaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung des Angebots

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reine Entwicklungstätigkeiten und Grundlagenforschung
  • Maßnahmen ohne Weiterentwicklungspotenzial (nur Regelversorgung)
  • Klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Arzneimitteln oder Medizinprodukten
  • Studien zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Vorhabens in Schleswig-Holstein
  • Modell muss Versorgungsqualität und/oder Versorgungseffizienz verbessern
  • Konzept muss auch modellhaft für andere Versorgungsregionen übertragbar sein
  • Vorhaben muss mit ärztlicher Bedarfsplanung und ggf. Krankenhausplanung übereinstimmen
  • Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung anderer Vertragsärztinnen und Vertragsärzte (Wettbewerbsneutralität)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinie zur Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten (Förderrichtlinie)

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit Zuschüssen die Entwicklung innovativer Konzepte und Baumaßnahmen zur Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung der ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden medizinischen Grundversorgung. Förderberechtigt sind unter anderem ambulant vertragsärztlich tätige Ärzt:innen, medizinische Einrichtungen, anerkannte Ärztenetze, Träger von Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen sowie Kommunen, Kreise, Ämter und Zweckverbände. Ziel ist es, bedarfsgerechte Versorgungsmodelle zu schaffen, die nicht nur die Versorgungsqualität und -effizienz erhöhen, sondern auch auf andere Regionen übertragbar sind und in Übereinstimmung mit ärztlicher Bedarfs- und Krankenhausplanung stehen. Dabei gilt der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität, um eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung niedergelassener Vertragsärzt:innen zu vermeiden.

Gefördert werden u. a. die Konzeptentwicklung interdisziplinärer Versorgungsmodelle, mobile, technische und digitale Lösungen zur Patientenversorgung sowie Investitionen in sektorenübergreifende Innovationen, beispielsweise Umwandlungen kleiner Krankenhäuser in Primärversorgungszentren oder medizinische Familienzentren. Auch Baumaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung neuer Angebote sind zulässig. Förderfähig sind Ausgaben ab einer Mindestsumme von 25.000 € bis zu einer Höchstgrenze von 500.000 € pro Projekt mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Reine Grundlagenforschung, Routine-Regelversorgungen ohne Innovationspotenzial sowie klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Arzneimitteln und Medizinprodukten werden nicht gefördert. Derzeit werden keine Anträge angenommen – Interessierte werden informiert, sobald die Antragsfrist wieder eröffnet wird.

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