Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen
Das Land Niedersachsen fördert nach § 45c SGB XI den Auf- und Ausbau anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag, die Qualifizierung von Nachbarschaftshelfer:innen sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte. Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachkosten. Erstanträge bis 31.07., Fortsetzungsanträge bis 31.12. möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Auf- und Ausbaus von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AZUA), der Schulung und Fortbildung sowie fachlichen Anleitung ehrenamtlich und geringfügig bzw. sozialversicherungspflichtig tätiger Einsatzkräfte und Begleitung von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen in Niedersachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Schulungen und Fortbildungen
- Maßnahmen zur fachlichen Anleitung und Koordination
- Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation
Nicht förderfähige Ausgaben
- Entgeltliche Fahrdienste/Transporte von Pflegebedürftigen
- Kosten für Therapieangebote
- Verwaltungsnebenkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI oder Nachweis der voraussichtlichen Anerkennung im Förderjahr
- Nachweis persönlicher und fachlicher Eignung der eingesetzten Kräfte (Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Schulung, Qualifikation)
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Nachweis eines Haftpflichtversicherungsschutzes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie_zur_Foerderung_von_AZUAs_sowie_Modellvorhaben_nach_45c_SGB_XI.pdf
- Antrag_Richtlinie_AZUA.pdf
- Antragsformular_jurPerson.pdf
- Antragsformular_Einzelperson.pdf
- Antragsformular_Nachbarschaftshelfer_in.pdf
- Nds._AnerkennungsVO_SGB_XI.pdf
- Abrechnungsvordruck.pdf
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Qualitätssicherung
- Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation
Beschreibung
In Niedersachsen unterstützt das Land nach § 45c SGB XI den Auf- und Ausbau anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachkosten übernommen, bei einer maximalen Projektdauer von 60 Monaten. Erstanträge können bis zum 31. Juli, Fortsetzungsanträge bis zum 31. Dezember des Vorjahres gestellt werden. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Interessenverbände und Vereine sowie juristische Personen und Personengesellschaften aus den Bereichen Soziales, Gesundheit und Arbeit & Soziales.
Das Förderziel besteht in der nachhaltigen Stärkung einer wohnortnahen und bedarfsdeckenden Versorgung. Gefördert werden der Ausbau von Alltagsbegleitungsangeboten (AZUA), die Qualifizierung von Nachbarschaftshelfer:innen, fachliche Anleitung und Koordination ehrenamtlich sowie sozialversicherungspflichtig tätiger Einsatzkräfte und die wissenschaftliche Begleitung innovativer Modellvorhaben. Voraussetzung für eine Bewilligung ist u. a. die Anerkennung nach § 45a SGB XI (oder der Nachweis der voraussichtlichen Anerkennung), der Nachweis persönlicher und fachlicher Eignung (erweitertes Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Ausbildung, Qualifikationsnachweise) sowie ein bestehender Haftpflichtversicherungsschutz. Detaillierte Antragsunterlagen und Richtlinien stehen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zur Verfügung.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.