Zuschuss

Förderung von Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung

Förderung von Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus technischen Prozessen und baulichen Anlagen zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung in NRW. Anteilfinanzierung bis 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 100.000 €, Anträge laufend bis 30.06.2027 möglich.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 25%

Förderziel

Anlagen zur Nutzung und Verteilung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammen und ansonsten ungenutzt bleiben würden.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Installation der Anlagen
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Kosten für Netzanschluss

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
  • laufende Betriebskosten
  • vorhandene Anlagen ohne Erweiterung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anlage dient der Verteilung von Wärme oder Kälte an mehrere Gebäude
  • Vorlage detaillierter Anlagenbeschreibung
  • Standort in Nordrhein-Westfalen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angebot bzw. Kostenvoranschlag
  2. detaillierte Anlagenbeschreibung
  3. Unternehmererklärung
  4. Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
  5. Kämmererklärung
  6. weitere Anlagen laut Richtlinie

Bewertungskriterien

  • Verteilungseffizienz des Netzes
  • Beitrag zum Klimaschutz
  • Wirtschaftlichkeit der Maßnahme

Beschreibung

Mit der Förderinitiative „Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung“ unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine, Verbände, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der technischen Aufbereitung und Einspeisung sonst ungenutzter Abwärme in Leitungsnetze. Gefördert werden Planung, Anschaffung, Installation und Netzanschluss solcher Anlagen mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100 000 Euro. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind u. a. die Verteilung der gewonnenen Wärme oder Kälte an mehrere Gebäude über ein geschlossenes Leitungsnetz, die ausführliche Anlagenbeschreibung und der Nachweis des Standortes in NRW. Anträge können fortlaufend bis zum 30. Juni 2027 im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gestellt werden.

Bewertungskriterien sind die Effizienz des Verteilnetzes, der Beitrag zum Klimaschutz und die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Förderfähig sind neben Investitionskosten für fabrikneue Anlagen auch Planungs- und Beratungsleistungen sowie Kosten für Netzanschlüsse. Laufende Betriebskosten und bereits bestehende Anlagen ohne Erweiterung bleiben unberücksichtigt. Zum Antragsprozess gehört die Einholung von Angeboten, das Ausfüllen des Online-Formulars inklusive erforderlicher Nachweise wie Kostenvoranschlag, Unternehmer:innenerklärung, Erklärung „Unternehmen in Schwierigkeiten“ und Kämmerer:innen­erklärung. Nach positiver Prüfung erhält das Vorhaben einen Zuwendungsbescheid, der den Maßnahmenbeginn ermöglicht. Der abschließende Verwendungsnachweis führt zur Auszahlung der Zuwendung und markiert den erfolgreichen Abschluss des Fördervorhabens.

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