Förderung von Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
Förderung von Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte aus technischen Prozessen für die Fernwärmeversorgung in Nordrhein-Westfalen. Anträge können im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gestellt werden; Richtlinie gültig bis 30.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammen, und deren Verteilung über ein Netz an mehrere Gebäude oder Anlagen zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Genossenschaften
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verteilung der Wärme/Kälte über ein Netz an mehrere Gebäude oder Anlagen
- Einreichung einer detaillierten Anlagenbeschreibung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschlag/Angebot
- Detaillierte Anlagenbeschreibung
Beschreibung
Die Bezirksregierung Arnsberg unterstützt mit einem Zuschussprogramm in Nordrhein-Westfalen die Errichtung und den Ausbau von Anlagen zur Auskopplung von Wärme oder Kälte aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Versorgungsleitungen. Gefördert werden Systeme, die die gewonnenen Temperaturströme über ein leitungsgebundenes Netz an mehrere Gebäude oder Anlagen verteilen und so die Energieeffizienz steigern sowie CO₂-Emissionen reduzieren. Die Maßnahme trägt zur Stärkung kommunaler und privater Wärmeverbünde bei und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende in der Region. Anträge können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.
Förderberechtigt sind unter anderem Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Genossenschaften sowie Wohnungseigentümer:innen-gemeinschaften und freiberuflich Tätige. Die Bewilligung erfolgt als Anteilfinanzierung von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 € pro Anlage. Voraussetzung ist die Verteilung der Wärme oder Kälte über ein Netz an mindestens zwei Objekte sowie die Einreichung einer detaillierten Anlagenbeschreibung und eines Kostenvoranschlags. Der Antragsprozess läuft digital über das landeseigene Antragsportal. Nach Antragstellung erhalten die Antragstellenden eine Eingangsbestätigung, gefolgt von einer fachlichen Prüfung und dem Zuwendungsbescheid inklusive Auszahlungsantrag. Mit Inkrafttreten des Bewilligungsbescheids kann die Umsetzung beauftragt werden. Durch diese Förderung werden wirtschaftliche Impulse gesetzt und zugleich nachhaltige Wärmekonzepte gestärkt.
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