Zuschuss

Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“

Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in Sachsen mit Zuschüssen von 2.500 € bis 5.000 € pro Platz. Anträge sind jederzeit vor Abschluss des Ausbildungsvertrags oder Arbeitsvertrags bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: 2.500 € – 5.000 € pro Platz
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung der Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte sowie diesen gleichgestellte behinderte Menschen, um ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt zu verbessern.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebssitz im Freistaat Sachsen
  • Angebot eines sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses oder Arbeitsverhältnisses
  • Keine Besetzung mit Beziehenden von Renten wegen voller Erwerbsminderung

Beschreibung

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Freistaat Sachsen profitieren von einer innovativen Initiative, die barrierefreie Ausbildungs- und Arbeitsplätze stärkt. Das Programm unterstützt die Einrichtung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen für schwerbehinderte und gleichgestellte Personen mit Zuschüssen zwischen 2.500 € und 5.000 € pro Platz. Ziel ist die nachhaltige Förderung von Teilhabechancen, indem Hindernisse im Einstellungsprozess abgebaut und Potenziale von Menschen mit Behinderungen systematisch erschlossen werden. Eine kontinuierliche Antragstellung ermöglicht flexible Planung vor Abschluss des jeweiligen Vertrags bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Innerhalb einer Projektdauer von bis zu 24 Monaten werden Arbeitgeber:innen entlastet und motiviert, inklusive Strukturen aufzubauen. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, die ein reguläres Ausbildungsverhältnis oder einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz anbieten und nicht auf Rentenbezug wegen voller Erwerbsminderung setzen. Eine Konzeption mit Pauschalbeträgen und gestaffelter Auszahlung in den ersten beiden Jahren sorgt für Planungssicherheit. Durch die finanzielle Unterstützung lassen sich bis zu 75 Ausbildungs- und 225 Arbeitsplätze realisieren, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Gesellschaft sowie Wirtschaft inklusiver zu gestalten. Weitere Informationen stehen bei der Agentur für Arbeit bereit.

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