Förderung von Ausbildungsverbünden
Zuschuss für Ausbildungsverbünde in Niedersachsen zur Unterstützung der dualen Ausbildung in Partnerschaft mit Betrieben. Anträge über das NBank-Kundenportal bitte vor Projektbeginn stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten von Ausbildungsverbünden, die gemeinsam mit Betrieben anerkannte Ausbildungsberufe im Verbund durchführen, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen für Bildungs- und Beratungspersonal
- Vergütungen für Auszubildende und Ausbilder
- Restkostenpauschale
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben mit Förderung aus anderen ESF+-Programmen oder Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
- Vorhaben von Dienststellen der Bundes- oder Landesverwaltung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts
- Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG, HwO, SeeArbG oder PflBG
- Abdeckung der Ausbildungsinhalte im Verbund gemäß Ausbildungsordnungen
- Betriebsstätte und Durchführungsort im Programmgebiet SER oder ÜR in Niedersachsen
- Projektdarstellung mit Beschreibung des Verbundmodells und Angabe der geplanten Ausbildungsplätze und -berufe
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung inklusive Verbundmodell und Angaben zu Ausbildungsplätzen und -berufen
- Nachweis der Eignung der Verbundpartner gemäß §§27, 28 BBiG
- Finanzierungsplan mit Gesamtfinanzierungsnachweis
- Formulare zum Personaleinsatz
- Erklärung zur Grundrechtecharta der EU
- Projektpersonalplanung
- Tätigkeitsbeschreibung ESF+ und EFRE
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Qualitätskriterien gemäß Richtlinie
- Angemessenheit der Finanzierungsplanung
- Regionaler Fachkräftebedarf
- Modell- und Innovationscharakter des Verbundansatzes
Beschreibung
In Niedersachsen fördert das Programm „Ausbildungsverbünde“ duale Ausbildungsprojekte in Partnerschaft mit kleinen und mittleren Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungsträger:innen. Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), unterstützt es Verbundmodelle, in denen juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften des Privatrechts gemeinsam anerkannte Ausbildungsberufe nach BBiG, HwO, SeeArbG oder PflBG anbieten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der im stärker entwickelten Regionen (SER) bis zu 40 % und in Übergangsregionen (ÜR) bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben deckt. Die Projektlaufzeit kann bis zu 42 Monate betragen, und Anträge werden fortlaufend über das NBank-Kundenportal vor Vorhabensbeginn eingereicht.
Gefördert werden Personalaufwendungen für Bildungs- und Beratungspersonal, Vergütungen für Auszubildende und Ausbilder:innen sowie eine Restkostenpauschale. Antragsteller:innen müssen in einer Projektbeschreibung das Verbundmodell, die geplanten Ausbildungsplätze und -berufe sowie den Nachweis der Gesamtfinanzierung darstellen und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Betriebsstätte und Durchführungsort müssen innerhalb des Programmgebiets liegen. Nicht förderfähig sind Vorhaben, die bereits aus anderen ESF+-Programmen, dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ oder aus weiteren Landes- oder Bundesmitteln unterstützt werden, sowie Projekte von Dienststellen der Bundes- oder Landesverwaltung. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, öffentliche und private Bildungsträger:innen, die mit innovativen Modellansätzen zur Stärkung der regionalen Fachkräfteentwicklung beitragen wollen.
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