Zuschuss

Förderung von barrierefreien und altengerechten Sanierungen

Förderung barrierefreier und altengerechter Sanierungen in der Steiermark: einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30% der anerkannten Kosten (max. 30.000 € bzw. 50.000 € bei nachgewiesener Erwerbsminderung). Anträge innerhalb von zwei Jahren nach Rechnungsstellung möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.12.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: 30% der anerkannten Kosten, max. 30.000 € je Wohnung (50.000 € bei Erwerbsminderung)
Förderquote: 30%

Förderziel

Die Förderung unterstützt die Schaffung barrierefreier und altengerechter Wohnverhältnisse in bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, um den Wohnkomfort im Alter zu erhöhen, Barrieren zu entfernen und Unfällen vorzubeugen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Rampen und Hebehilfen
  • Personenaufzüge
  • Automatisierung von Türen
  • Türverbreiterungen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Benützungsbewilligung
  • Ständiger Hauptwohnsitz nach Durchführung der Maßnahmen
  • Anerkannte förderbare Kosten von mindestens € 3.000
  • Durchführung der Maßnahmen durch gewerblich befugte Firmen
  • Ausstellungsdatum der Rechnungen nicht älter als zwei Jahre

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag
  2. Amtlicher Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
  3. Meldenachweis (nicht älter als 2 Monate)
  4. Baubewilligungsbescheid mit genehmigten Plänen
  5. Fotos des förderungsrelevanten Gegenstandes
  6. Baubeschreibung
  7. Planunterlagen bzw. Skizzen
  8. Rechnungen und Zahlungsnachweise
  9. WS-Datenblatt mit Kostenaufteilung
  10. Bescheid des Bundesdenkmalamtes (falls Denkmalschutz)

Beschreibung

In der Steiermark fördert ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss barrierefreie und altengerechte Sanierungen bestehender Wohnungen und Eigenheime. Privatpersonen – Eigentümer:innen wie Mieter:innen – erhalten 30 % der anerkannten Kosten, maximal 30 000 € pro Wohneinheit (bzw. bis zu 50 000 € bei nachgewiesener Erwerbsminderung ab 80 %). Gefördert werden zahlreiche bauliche Maßnahmen, etwa das Entfernen von Stufen und Schwellen, die Errichtung von Rampen und Hebehilfen, Neu- oder Adaptierung von Personenaufzügen, Automatisierungen von Türen, Türverbreiterungen sowie die altersgerechte Ausstattung von Sanitärräumen. Ziel ist die Erhöhung der Wohnqualität, die Verbesserung der Nutzungssicherheit und die Prävention von Unfällen im Alltag.

Anträge können innerhalb von zwei Jahren ab Rechnungsdatum gestellt werden, sofern die förderfähigen Kosten mindestens 3 000 € betragen. Die Umsetzung muss von gewerblich befugten Firmen erfolgen und durch Rechnungen mit Zahlungsnachweisen belegt sein. Dem Antrag beizulegen sind u. a. der ausgefüllte Antragsvordruck, ein amtlicher Grundbuchauszug, aktuelle Meldebestätigung, Baubewilligung mit genehmigten Plänen, Fotos des relevanten Bereichs, eine detaillierte Baubeschreibung, Planunterlagen, vollständige Rechnungen, das WS-Datenblatt zur Kostenaufteilung sowie – falls erforderlich – ein Bescheid des Bundesdenkmalamtes. Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

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